English Woman's Journal - Randalierer darf in Bayern bis zu vier Wochen in Gefängnis festgehalten werden

Randalierer darf in Bayern bis zu vier Wochen in Gefängnis festgehalten werden


Randalierer darf in Bayern bis zu vier Wochen in Gefängnis festgehalten werden
Randalierer darf in Bayern bis zu vier Wochen in Gefängnis festgehalten werden / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Ein Mann, der in einer Flüchtlingsunterkunft in Bayern randalierte und zahlreiche Straftaten beging, kann bis zu einem Monat im Gefängnis festgehalten werden. Alle Versuche der Polizei, ihn von weiteren Straftaten abzuhalten, seien erfolglos geblieben, teilte das Bayerische Oberste Landesgericht am Mittwoch mit. Es wies die Beschwerde des Betroffenen ab. (Az.: 103 ZBR-PAG 1/23)

Textgröße ändern:

Der Mann war am 25. April festgenommen worden. Ein Richter ordnete einen sogenannten Sicherungsgewahrsam an, der nach bayerischem Gesetz bis zu einem Monat dauern kann. Das Amtsgericht Kaufbeuren entschied, dass der Mann maximal bis zum 24. Mai im Gefängnis bleiben sollte.

Hintergrund der Entscheidung war, dass er seit Dezember zahlreiche Straftaten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Bedrohung begangen hatte. Teilweise bedrohte er Mitbewohner und Mitarbeiter verschiedener Unterkünfte mit Messern.

Bis zum 25. April verzeichneten die Ermittler 56 polizeiliche Vorgänge, bei dem Mann wurden über die Zeit fünf Messer beschlagnahmt. Hausverbote, Platzverweise oder eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik konnten ihn nicht von weiteren Straftaten abhalten.

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts legte der Mann Beschwerde ein. Die Richter des Bayerischen Obersten Landesgerichts wiesen diese jedoch wie auch bereits die vorherigen Instanzen nun ab.

Die Voraussetzungen für den Sicherungsgewahrsam seien gegeben, hieß es. Demnach darf jemand maximal vier Wochen festgehalten werden, wenn es unerlässlich ist, um eine unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung von Straftaten zu verhindern.

Die Intensität der Straftaten des Manns habe sich über die Monate erhöht. Es sei nicht ausgeschlossen, dass ihn ein längerer Freiheitsentzug zum Umdenken bewegen könne. Der Senat sah zudem eine für die Maßnahme erforderliche Wiederholungsgefahr als gegeben an.

M.Campbel--EWJ

Empfohlen

Gefängnismitarbeiter in NRW nach Verkauf von Handys an Häftlinge in Untersuchungshaft

Nach dem mutmaßlichen Verkauf von Mobiltelefonen an Häftlinge in Nordrhein-Westfalen sitzt ein Gefängnismitarbeiter in Untersuchungshaft. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden unter anderem zahlreiche Handys beschlagnahmt, wie die Polizei Essen am Mittwoch mitteilte. Der Mann soll Handys und andere Waren in die Haftanstalt geschmuggelt und an Häftlinge verkauft haben.

Brandenburg: Kind in Wildpark von Wolf attackiert und schwer verletzt

In einem Wildpark in Brandenburg ist ein Mädchen von einem Wolf attackiert worden. Das achtjährige Kind sei am Mittwochmorgen von mindestens einem Wolf angegriffen und schwer verletzt worden, teilte die Polizei in Brandenburg an der Havel mit. Zunächst hatten die Behörden lediglich von einem Wildtier gesprochen.

Verheerendes Zugunglück in Spanien: Mindestens 64 Todesopfer

Verheerendes Zugunglück in Spanien: Bei der Kollision zweier Hochgeschwindigkeitszüge sind mindestens 64 Menschen ums Leben gekommen. Dutzende weitere Menschen wurden nach Behördenangaben verletzt, als die Züge am Mittwochmorgen in der Provinz Toledo rund 150 Kilometer südlich von Madrid auf gerader Strecke zusammenstießen. Die Unglücksursache war zunächst unklar. Auf der gleichen Strecke waren erst im Januar 46 Menschen bei einer Zugkollision ums Leben gekommen.

Frauen betäubt und missbraucht: Zwölf Jahre Haft für Serienvergewaltiger in Berlin

Wegen zahlreicher Vergewaltigungen betäubter Frauen ist ein Mann in Berlin zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den 69-Jährigen am Mittwoch der schweren Vergewaltigung in 22 Fällen schuldig. Zudem ordnete die Kammer die Sicherungsverwahrung an.

Textgröße ändern: