English Woman's Journal - Urteil im Fall von toter Zwangsprostituierter aus Weser weitgehend rechtskräftig

Urteil im Fall von toter Zwangsprostituierter aus Weser weitgehend rechtskräftig


Urteil im Fall von toter Zwangsprostituierter aus Weser weitgehend rechtskräftig
Urteil im Fall von toter Zwangsprostituierter aus Weser weitgehend rechtskräftig / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

Rund eineinhalb Jahre nach dem Ende eines Prozesses um den Fall einer tot in der Weser in Niedersachsen gefundenen 19-jährigen Zwangsprostituierten ist das Urteil gegen drei Beschuldigte weitgehend rechtskräftig geworden. Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Mittwoch erklärte, verwarf er Revisionen der Verfahrenbeteiligten im Wesentlichen und bestätigte damit insbesondere auch den Freispruch vom Vorwurf des Mordes. Teilweise muss das Landgericht in Verden aber noch einmal neu über die konkrete Höhe der Strafen verhandeln.

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Das Landgericht in der niedersächsischen Stadt hatte die drei Angeklagten - zwei Männer und eine Frau - unter anderem wegen Zwangsprostitution sowie gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen beziehungsweise Beihilfe dazu zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten sowie acht Jahren verurteilt. Die Anklage hatte ursprünglich auf Mord geleutet, dieser Vorwurf ließ sich im Prozess nach Überzeugung des Gerichts aber nicht belegen.

Fest stand demnach lediglich, dass die Beschuldigten die psychisch schwer kranke Frau als Zwangsprostituierte ausgebeutet und ihr ärztliche Hilfe vorenthalten hatten. Sie starb schließlich unter nicht näher rekonstruierbaren Umständen im Frühjahr 2020. Der Hauptbeschuldigte warf ihre mit einer Betonplatte beschwerte Leiche danach nahe der Gemeinde Balge in die Weser.

O.Jonstone--EWJ

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