English Woman's Journal - Anklage wegen Mordes nach Tod von Vierjährigem in Hannover erhoben

Anklage wegen Mordes nach Tod von Vierjährigem in Hannover erhoben


Anklage wegen Mordes nach Tod von Vierjährigem in Hannover erhoben
Anklage wegen Mordes nach Tod von Vierjährigem in Hannover erhoben / Foto: Damien MEYER, - - AFP/Archiv

Nach dem Tod eines vierjährigen Jungen Anfang 2023 im niedersächsischen Barsinghausen hat die Staatsanwaltschaft Hannover vor dem Landgericht in der Landeshauptstadt Anklage wegen Mordes erhoben. Wie die Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte, soll der 33 Jahre alte Lebensgefährte der Kindsmutter den Jungen gequält, sexuell missbraucht und schließlich ermordet haben. Gegen die 28-jährige Mutter wurde zudem Anklage wegen Mordes durch Unterlassen erhoben.

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Laut Staatsanwaltschaft war die 28-Jährige im Mai 2022 mit ihren vier und sechs Jahre alten Kindern zu dem 33-Jährigen nach Barsinghausen in dessen Wohnung gezogen. Bereits kurz danach soll der 33-Jährige begonnen haben, den vierjährigen Jungen massiv zu misshandeln und zu quälen, weil ihn das Kind in seiner Liebesbeziehung zu der Mutter des Jungen gestört habe.

Auch die Mutter des Jungen soll den Angaben zufolge schließlich an den Misshandlungen mitgewirkt haben, um die Beziehung zu dem 33-Jährigen nicht zu gefährden. Von den Misshandlungen sei in geringerem Maße auch die sechsjährige Tochter betroffen gewesen.

Beide Kinder wurden demnach regelmäßig geschlagen, gequält und zeitweise in einen unbeheizten dunklen Abstellraum eingesperrt. Der Junge erlitt durch eine Misshandlung Ende Dezember schwere Verletzungen - darunter einen unversorgt gebliebenen Oberkieferbruch.

In den letzten Wochen vor seinem Tod habe der Junge zudem kaum zu essen und zu trinken erhalten, so dass er stark untergewichtig gewesen sei. Am 12. Januar soll der 33-Jährige dem Kind mit einem harten Gegenstand mehrmals gegen Kopf und Körper geschlagen haben.

Der Mann soll den Jungen darüber hinaus auch sexuell missbraucht haben. Die 28-jährige Mutter soll ihrerseits dagegen nichts unternommen haben. Der Junge starb Mitte Januar an seinen Verletzungen.

Beiden Beschuldigten wirft die Anklage auch schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen und Freiheitsberaubung vor. Dem Mann wird zudem schwerer sexueller Kindesmissbrauch zur Last gelegt. Über die Zulassung der Anklage entscheidet die zuständige Jugendkammer des Landgerichts Hannover.

B.Jamieson--EWJ

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