English Woman's Journal - OLG Hamm bestätigt Schuldspruch gegen früheren AfD-Politiker nach Impfpassfälschung

OLG Hamm bestätigt Schuldspruch gegen früheren AfD-Politiker nach Impfpassfälschung


OLG Hamm bestätigt Schuldspruch gegen früheren AfD-Politiker nach Impfpassfälschung
OLG Hamm bestätigt Schuldspruch gegen früheren AfD-Politiker nach Impfpassfälschung / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Ein 60 Jahre alter früherer AfD-Politiker aus Nordrhein-Westfalen ist rechtskräftig wegen der Nutzung eines gefälschten Impfausweises verurteilt worden. Dies teilte das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm am Montag mit und bestätigte damit den vorangegangenen Schuldspruch des Landgerichts Bielefeld vom Dezember vergangenen Jahres. Die zunächst verhängte Geldstrafe von 2100 Euro muss der 60-Jährige jedoch nicht bezahlen. Über die Strafe soll das Landgericht demnach neu verhandeln.

Textgröße ändern:

In dem Verfahren wurde dem Politiker vorgeworfen, sich mit einem falschen Impfpass Zutritt zum Gütersloher Kreistag verschafft zu haben. Nach den Urteilsfeststellungen des Landgerichts nahm der frühere AfD-Politiker am 16. November 2021 an einer Sitzung des Kreistags teil.

In dem gefälschten Impfausweis waren zwei in Wirklichkeit nicht erfolgte Impfungen gegen das Coronavirus eingetragen. Die Vorlage eines Impfausweises war wegen der Coronapandemie und der geltenden Regelungen zu der Zeit nötig. Ermittler beschlagnahmten den Ausweis später bei einer Hausdurchsuchung.

Das OLG bestätigte das Urteil des Landgerichts weitgehend. Demnach wurde der Mann zurecht wegen Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse verurteilt. Bei der Zumessung der Geldstrafe kam es jedoch zu "fehlerhaften Erwägungen", hieß es vom OLG. Daher sei nicht auszuschließen, dass "diese zu hoch bemessen war".

Dem Angeklagten dürfe nicht ohne weiteres strafschärfend zur Last gelegt werden, "dass er als gewählter Volksvertreter eine Vorbildfunktion" hatte. Hinsichtlich der vom Landgericht festgestellten fehlenden Reue des Angeklagten sei zudem nicht sicher erkennbar, ob die Richter ihm dies "in unzulässiger Weise sogar strafschärfend angelastet" hätten.

Die verhängte Geldstrafe wurde daher aufgehoben. Insoweit muss das Verfahren vor dem Bielefelder Landgericht neu verhandelt werden.

R.Mcintosh--EWJ

Empfohlen

Nach jordanischen Vergeltungsangriffen: Damaskus und Amman wollen Krise beilegen

Nach jordanischen Vergeltungsangriffen in Syrien nach einem Anschlag auf eine christliche Kirche in Jordanien haben sich beide Länder auf die Beilegung ihrer seit Jahren schwersten Krise geeinigt. Sie seien entschlossen, ihre guten Beziehungen aufrechtzuerhalten, hieß es am Dienstag in einer vom syrischen Außenministerium veröffentlichten gemeinsamen Erklärung. Demnach nahm Jordaniens Außenminister Ajman Safadi am Dienstag Kontakt zu seinem syrischen Kollegen Assaad al-Schaibani auf.

Regierungskreise: USA wollen Flávio Bolsonaro und seiner Familie Visa geben

Die USA sind zur Aufnahme des unterlegenen brasilianischen Präsidentschaftskandidaten Flávio Bolsonaro und seiner Familie bereit. "Das Außenministerium wird Flavio Bolsonaro und seiner Familie Visa ausstellen und ihnen die Einreise in die Vereinigten Staaten gestatten", erklärte ein hochrangiger Vertreter des Ministeriums am Dienstag in Washington. Der Sender CNN, die "New York Times" und andere Medien hatten zuvor berichtet, Bolsonaro sei auf dem Weg in die USA.

Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden

Der Streit um die beschlagnahmten Tonaufzeichnungen einer "Zeit"-Journalistin im Zusammenhang mit dem Strafprozess um die Entführung von zwei Kindern der Steakhauskettenerbin Christina Block landet vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Das Landgericht der Hansestadt beschloss am Dienstag, die Beschwerden der Zeitung "Zeit" und der betroffenen Journalistin diesem zur Entscheidung vorzulegen. Laut Gerichtsangaben änderte die für das Verfahren zuständige Kammer die entsprechenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse "aus Klarstellungsgründen" zugleich ab.

Urteil in NRW: Möbilierte Mikro-Apartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen

Möbilierte Mikroapartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach einer Mitteilung vom Dienstag und wies damit die Klage einer Immobiliengesellschaft auf Erteilung einer Abrissgenehmigung für drei Wohnhäuser in Köln ab. Die Stadt habe die Abrissgenehmigung zu Recht abgelehnt. (Az.: 28 K 3595/24).

Textgröße ändern: