English Woman's Journal - Landgericht München bestätigt Strafe für Vergewaltiger mit Wolfsmaske

Landgericht München bestätigt Strafe für Vergewaltiger mit Wolfsmaske


Landgericht München bestätigt Strafe für Vergewaltiger mit Wolfsmaske
Landgericht München bestätigt Strafe für Vergewaltiger mit Wolfsmaske / Foto: Damien MEYER, - - AFP/Archiv

Das Landgericht München I hat die Strafe von zwölf Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung für einen Vergewaltiger mit Wolfsmaske bestätigt. Mit der am Freitag getroffenen Entscheidung hat ein 2021 verhängtes Urteil des Landgerichts für einen Mann, der in München mit einer Wolfsmaske verkleidet eine Elfjährige vergewaltigte, Bestand. Nach Auffassung der Kammer ist der Angeklagte voll schuldfähig.

Textgröße ändern:

Der Mann hatte das Kind im Jahr 2019 auf dem Weg von der Schule überfallen und vergewaltigt, wie er später gestand. Er war bereits mehrfach wegen Sexualdelikten vorbestraft. Das Landgericht München I verurteilte ihn wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kinds, Vergewaltigung und Nötigung zu zwölf Jahren Haft und ordnete die Sicherungsverwahrung an.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kippte das Urteil vor einem Jahr dann teilweise. Den Schuldspruch ließ der BGH bestehen. Er stellte aber fest, dass das Landgericht bei der Bemessung der Freiheitsstrafe die gleichzeitig angeordnete Sicherungsverwahrung nicht berücksichtigt habe. Eine andere Jugendkammer des Landgerichts entschied daher nun erneut über die Strafzumessung.

Die Kammer unter dem Vorsitz von Stephan Kirchinger kam einem Gerichtssprecher zufolge zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt voll schuldfähig war. Der Angeklagte sei vielfach einschlägig vorbestraft und weise einen Hang zur Begehung von schwersten Sexualstraftaten zu Lasten von Kindern auf.

Von dem Angeklagten gehe eine sehr hohe Gefahr für die Allgemeinheit aus, er sei eine "tickende Zeitbombe", befand das Gericht. Es folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung plädierte auf verminderte Schuldfähigkeit, weil sie ihren Mandanten für psychisch krank hält.

Dem folgten die Richter nicht. Sie verwiesen vor allem auf die akribische Vorbereitung der Tat. Der Vorsitzende wies in der Urteilsbegründung zudem auf die Schwere des Unrechts hin, das der Angeklagte der Geschädigten angetan habe. Die Tat habe dem Mädchen den Boden unter den Füßen weggezogen. Auch vier Jahre nach der Vergewaltigung sei sie schwerst traumatisiert.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dagegen kann Revision eingelegt werden.

E.Cunningham--EWJ

Empfohlen

Nach jordanischen Vergeltungsangriffen: Damaskus und Amman wollen Krise beilegen

Nach jordanischen Vergeltungsangriffen in Syrien nach einem Anschlag auf eine christliche Kirche in Jordanien haben sich beide Länder auf die Beilegung ihrer seit Jahren schwersten Krise geeinigt. Sie seien entschlossen, ihre guten Beziehungen aufrechtzuerhalten, hieß es am Dienstag in einer vom syrischen Außenministerium veröffentlichten gemeinsamen Erklärung. Demnach nahm Jordaniens Außenminister Ajman Safadi am Dienstag Kontakt zu seinem syrischen Kollegen Assaad al-Schaibani auf.

Regierungskreise: USA wollen Flávio Bolsonaro und seiner Familie Visa geben

Die USA sind zur Aufnahme des unterlegenen brasilianischen Präsidentschaftskandidaten Flávio Bolsonaro und seiner Familie bereit. "Das Außenministerium wird Flavio Bolsonaro und seiner Familie Visa ausstellen und ihnen die Einreise in die Vereinigten Staaten gestatten", erklärte ein hochrangiger Vertreter des Ministeriums am Dienstag in Washington. Der Sender CNN, die "New York Times" und andere Medien hatten zuvor berichtet, Bolsonaro sei auf dem Weg in die USA.

Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden

Der Streit um die beschlagnahmten Tonaufzeichnungen einer "Zeit"-Journalistin im Zusammenhang mit dem Strafprozess um die Entführung von zwei Kindern der Steakhauskettenerbin Christina Block landet vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Das Landgericht der Hansestadt beschloss am Dienstag, die Beschwerden der Zeitung "Zeit" und der betroffenen Journalistin diesem zur Entscheidung vorzulegen. Laut Gerichtsangaben änderte die für das Verfahren zuständige Kammer die entsprechenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse "aus Klarstellungsgründen" zugleich ab.

Urteil in NRW: Möbilierte Mikro-Apartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen

Möbilierte Mikroapartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach einer Mitteilung vom Dienstag und wies damit die Klage einer Immobiliengesellschaft auf Erteilung einer Abrissgenehmigung für drei Wohnhäuser in Köln ab. Die Stadt habe die Abrissgenehmigung zu Recht abgelehnt. (Az.: 28 K 3595/24).

Textgröße ändern: