English Woman's Journal - Neugeborenes aus drittem Stock geworfen - Mutter wegen Totschlags verurteilt

Neugeborenes aus drittem Stock geworfen - Mutter wegen Totschlags verurteilt


Neugeborenes aus drittem Stock geworfen - Mutter wegen Totschlags verurteilt
Neugeborenes aus drittem Stock geworfen - Mutter wegen Totschlags verurteilt / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Weil sie ihr neugeborenes Kind aus dem dritten Stock eines Hauses in Schwerin warf, ist eine 26-jährige Frau vom Landgericht Schwerin zu fünf Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Die Richterinnen und Richter sahen es am Freitag als erwiesen an, dass die Mutter ihre Schwangerschaft und im Oktober 2022 die Geburt des kleinen Mädchens hatte verheimlichen wollen. Sie sprachen die Frau des Totschlags schuldig.

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Eine Obduktion hatte ergeben, dass das Neugeborene lebensfähig zur Welt gekommen und infolge des Sturzes an schweren Kopfverletzungen gestorben war. Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Altenpflegehelferin gewusst, dass sie schwanger war. Doch ihre Unabhängigkeit sei ihr wichtig gewesen, für das Kind habe es "keine innere Akzeptanz" bei ihr gegeben, sagte der Vorsitzende Richter Robert Piepel in der Urteilsbegründung.

In den Monaten vor der Geburt habe sie ihre deutliche Gewichtszunahme auf Medikamente geschoben, die sie einnehmen musste. Damit manipulierte sie sowohl ihren Lebensgefährten, den Vater des Kinds, als auch Bekannte und Kollegen. Selbst als ihr Freund kurz vor der Geburt einen Notarzt holen wollte, weil sie schwere Schmerzen hatte, wimmelte sie ihn ab.

Nach Erkenntnissen des Gerichts brachte die Angeklagte das Baby im Badezimmer der Wohnung ihres Lebensgefährten nachts zur Welt und erkannte, dass es lebte. Sie warf es demnach aus dem Fenster, bevor es schrie, damit ihr Lebensgefährte nichts von der Geburt erfahren sollte. Das tote Baby wurde am nächsten Morgen von einem Nachbarn im Hinterhof des Hauses gefunden. Er verständigte einen Notarzt.

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten. Die Verteidigung wollte einen Freispruch und will Revision einlegen. Der Prozess habe die Behauptung der Angeklagten nicht widerlegt, dass ihrer Meinung nach das Kind tot geboren worden sei, teilte sie mit.

Die Öffentlichkeit war von dem Prozess – mit Ausnahme der Urteilsverkündung – ausgeschlossen, weil während des Prozesses umfangreiche Details aus dem Intimleben der Angeklagten sowie zu ihrem Gesundheitszustand zur Sprache kommen sollten, wie der Vorsitzende Richter noch vor der Verlesung der Anklage sagte.

M.Stevenson--EWJ

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