English Woman's Journal - EuGH: Kein Schadenersatzanspruch bei Datenschutzverstoß ohne Schaden

EuGH: Kein Schadenersatzanspruch bei Datenschutzverstoß ohne Schaden


EuGH: Kein Schadenersatzanspruch bei Datenschutzverstoß ohne Schaden
EuGH: Kein Schadenersatzanspruch bei Datenschutzverstoß ohne Schaden / Foto: Joe Klamar - AFP/Archiv

Ein Verstoß gegen den Datenschutz begründet keinen Schadenersatzanspruch, wenn kein Schaden entstand. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag und stellte gleichzeitig klar: Auch bei sogenanntem immateriellen Schaden kann Schadenersatz fällig werden - dass der Schaden besonders groß ausfällt, ist dafür nicht notwendig. Es ging um einen Fall aus Österreich, wo die Post Informationen zu Parteiaffinitäten der Bevölkerung gesammelt hatte. (Az. C-300/21)

Textgröße ändern:

Mit einer Software definierte sie anhand sozialer und demografischer Merkmale Zielgruppenadressen. Aus den Daten leitete sie ab, welche Menschen welcher Partei nahestünden. Sie gab die verarbeiteten Daten aber nicht weiter. So wollte sie Werbekunden ermöglichen, ihre Werbung zielgerichtet zu versenden.

Einen Mann schätzte die Post als Anhänger der rechtspopulistischen FPÖ ein. Das empfand dieser als beleidigend und kreditschädigend. Er zog in Österreich vor Gericht, um von der Post immateriellen Schadenersatz in Höhe von 1000 Euro zu erstreiten.

Der Oberste Gerichtshof in Wien bat den EuGH um Auslegung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Dieser erklärte am Donnerstag, dass Schadenersatz an drei Voraussetzungen geknüpft sei - einen Verstoß gegen die DSGVO, einen daraus resultierenden materiellen oder immateriellen Schaden und einen kausalen Zusammenhang zwischen beidem.

Die Festlegung der Kriterien für die Berechnung von solchem Schadenersatz sei Sache der EU-Mitgliedsstaaten. Dabei müsse aber sichergestellt werden, dass Betroffene vollständig und wirksam entschädigt würden. Im konkreten Fall muss nun das österreichische Gericht entscheiden.

O.Wood--EWJ

Empfohlen

Nach jordanischen Vergeltungsangriffen: Damaskus und Amman wollen Krise beilegen

Nach jordanischen Vergeltungsangriffen in Syrien nach einem Anschlag auf eine christliche Kirche in Jordanien haben sich beide Länder auf die Beilegung ihrer seit Jahren schwersten Krise geeinigt. Sie seien entschlossen, ihre guten Beziehungen aufrechtzuerhalten, hieß es am Dienstag in einer vom syrischen Außenministerium veröffentlichten gemeinsamen Erklärung. Demnach nahm Jordaniens Außenminister Ajman Safadi am Dienstag Kontakt zu seinem syrischen Kollegen Assaad al-Schaibani auf.

Regierungskreise: USA wollen Flávio Bolsonaro und seiner Familie Visa geben

Die USA sind zur Aufnahme des unterlegenen brasilianischen Präsidentschaftskandidaten Flávio Bolsonaro und seiner Familie bereit. "Das Außenministerium wird Flavio Bolsonaro und seiner Familie Visa ausstellen und ihnen die Einreise in die Vereinigten Staaten gestatten", erklärte ein hochrangiger Vertreter des Ministeriums am Dienstag in Washington. Der Sender CNN, die "New York Times" und andere Medien hatten zuvor berichtet, Bolsonaro sei auf dem Weg in die USA.

Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden

Der Streit um die beschlagnahmten Tonaufzeichnungen einer "Zeit"-Journalistin im Zusammenhang mit dem Strafprozess um die Entführung von zwei Kindern der Steakhauskettenerbin Christina Block landet vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Das Landgericht der Hansestadt beschloss am Dienstag, die Beschwerden der Zeitung "Zeit" und der betroffenen Journalistin diesem zur Entscheidung vorzulegen. Laut Gerichtsangaben änderte die für das Verfahren zuständige Kammer die entsprechenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse "aus Klarstellungsgründen" zugleich ab.

Urteil in NRW: Möbilierte Mikro-Apartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen

Möbilierte Mikroapartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach einer Mitteilung vom Dienstag und wies damit die Klage einer Immobiliengesellschaft auf Erteilung einer Abrissgenehmigung für drei Wohnhäuser in Köln ab. Die Stadt habe die Abrissgenehmigung zu Recht abgelehnt. (Az.: 28 K 3595/24).

Textgröße ändern: