English Woman's Journal - Haftstrafen in Betrugs- und Korruptionsprozess rund um Nürnberger Bauamt

Haftstrafen in Betrugs- und Korruptionsprozess rund um Nürnberger Bauamt


Haftstrafen in Betrugs- und Korruptionsprozess rund um Nürnberger Bauamt
Haftstrafen in Betrugs- und Korruptionsprozess rund um Nürnberger Bauamt / Foto: Christof STACHE - AFP/Archiv

In einem Betrugs- und Korruptionsprozess rund um Straßenbauprojekte in Nürnberg sind am Mittwoch sieben Männer verurteilt worden. Insgesamt entstand dem staatlichen Bauamt seit 2017 ein Schaden von 4,5 Millionen Euro, wie eine Sprecherin des Landgerichts Nürnberg-Fürth sagte. Ein früherer Mitarbeiter des Bauamts und der Bauleiter eines Tiefbauunternehmens sollen das betrügerische System hauptsächlich entwickelt haben.

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Das Gericht kam zu dem Schluss, dass im Rahmen von tatsächlich existierenden Bauprojekten betrügerische Rechnungen an das Bauamt gestellt wurden - für Leistungen, die gar nicht erbracht worden waren. Auch zwei weitere Baufirmen waren demnach an dem System beteiligt, die Firmen überlappten sich mit Tochter- und Muttergesellschaften teilweise. Gewinne wurden aufgeteilt, zudem habe der Bauamtsmitarbeiter Schmiergelder angenommen.

Er wurde nun wegen Betrugs und Vorteilsnahme zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt, der Bauleiter des Tiefbauunternehmens zu dreieinhalb Jahren Haft. Die Geschäftsführer der beiden anderen Firmen wurden zu Bewährungsstrafen von zwei und anderthalb Jahren verurteilt.

Zwei Mitarbeiter einer Tochterfirma des Nürnberger Unternehmens verurteilte das Gericht wegen der Schmiergeldzahlungen zu Bewährungsstrafen von elf beziehungsweise acht Monaten, ein weiterer Mitarbeiter muss eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 200 Euro zahlen.

Freigesprochen wurde die Ehefrau des früheren Bauamtsmitarbeiters, eine Fuhrunternehmerin: Ihr konnte nicht nachgewiesen werden, dass sie von dem System wusste. Wie die Gerichtssprecherin weiter sagte, sind die Urteile noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft können noch Rechtsmittel dagegen einlegen.

E.Brwon--EWJ

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