English Woman's Journal - Belarussischer Oppositioneller Protassewitsch zu acht Jahren Haft verurteilt

Belarussischer Oppositioneller Protassewitsch zu acht Jahren Haft verurteilt


Belarussischer Oppositioneller Protassewitsch zu acht Jahren Haft verurteilt
Belarussischer Oppositioneller Protassewitsch zu acht Jahren Haft verurteilt / Foto: STRINGER - AFP/Archiv

Der belarussische Oppositionelle Roman Protassewitsch ist von einem Gericht in Minsk zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Minsker Regionalgericht habe den einstigen Chefredakteur des oppositionellen Mediums Nexta "zu acht Jahren in einem Straflager verurteilt", berichtete die belarussische Nachrichtenagentur Belta am Mittwoch. Protassewitsch war im Mai 2021 festgenommen worden, nachdem ein belarussisches Kampfflugzeug eine Ryanair-Maschine auf dem Weg nach Vilnius mit ihm und seiner Freundin an Bord zur Landung in Minsk gezwungen hatte.

Textgröße ändern:

Dem seit Juni 2021 unter Hausarrest stehenden Journalisten wurde vorgeworfen, bei der Koordinierung der Massenproteste gegen die umstrittene Wiederwahl von Staatschef Alexander Lukaschenko im Sommer 2020 geholfen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft gegen ihn gefordert.

Die ebenfalls angeklagten, im Exil lebenden Nexta-Verantwortlichen Stepan Putilo und Jan Rudik wurden in Abwesenheit zu 20 und 19 Jahren Haft verurteilt. Die Anklagepunkte umfassten unter anderem Aufrufe zu Massenunruhen und zur "Machtergreifung" sowie Diffamierung des Präsidenten, Organisation von Terroranschlägen und Verbreitung von Falschinformationen über Belarus.

Nach seiner Festnahme hatte Protassewitsch zugesagt, mit der Justiz des Landes zu kooperieren. In vom belarussischen Staatsfernsehen verbreiteten Aufnahmen sagte er mehrfach, er bereue sein Handeln - nach Angaben der belarussischen Opposition wurden diese Aussagen jedoch erzwungen.

Das Oppositionsmedium Nexta spielte während der Demonstrationen gegen Lukaschenko im Sommer 2020 wegen des Vorwurfs der Wahlfälschung eine entscheidende Rolle bei der Mobilisierung der Proteste. Die Staatsführung ließ das Medium verbieten, der Oberste Gerichtshof stufte Nexta als "terroristische Organisation" ein.

F.Stewart--EWJ

Empfohlen

Nach jordanischen Vergeltungsangriffen: Damaskus und Amman wollen Krise beilegen

Nach jordanischen Vergeltungsangriffen in Syrien nach einem Anschlag auf eine christliche Kirche in Jordanien haben sich beide Länder auf die Beilegung ihrer seit Jahren schwersten Krise geeinigt. Sie seien entschlossen, ihre guten Beziehungen aufrechtzuerhalten, hieß es am Dienstag in einer vom syrischen Außenministerium veröffentlichten gemeinsamen Erklärung. Demnach nahm Jordaniens Außenminister Ajman Safadi am Dienstag Kontakt zu seinem syrischen Kollegen Assaad al-Schaibani auf.

Regierungskreise: USA wollen Flávio Bolsonaro und seiner Familie Visa geben

Die USA sind zur Aufnahme des unterlegenen brasilianischen Präsidentschaftskandidaten Flávio Bolsonaro und seiner Familie bereit. "Das Außenministerium wird Flavio Bolsonaro und seiner Familie Visa ausstellen und ihnen die Einreise in die Vereinigten Staaten gestatten", erklärte ein hochrangiger Vertreter des Ministeriums am Dienstag in Washington. Der Sender CNN, die "New York Times" und andere Medien hatten zuvor berichtet, Bolsonaro sei auf dem Weg in die USA.

Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden

Der Streit um die beschlagnahmten Tonaufzeichnungen einer "Zeit"-Journalistin im Zusammenhang mit dem Strafprozess um die Entführung von zwei Kindern der Steakhauskettenerbin Christina Block landet vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Das Landgericht der Hansestadt beschloss am Dienstag, die Beschwerden der Zeitung "Zeit" und der betroffenen Journalistin diesem zur Entscheidung vorzulegen. Laut Gerichtsangaben änderte die für das Verfahren zuständige Kammer die entsprechenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse "aus Klarstellungsgründen" zugleich ab.

Urteil in NRW: Möbilierte Mikro-Apartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen

Möbilierte Mikroapartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach einer Mitteilung vom Dienstag und wies damit die Klage einer Immobiliengesellschaft auf Erteilung einer Abrissgenehmigung für drei Wohnhäuser in Köln ab. Die Stadt habe die Abrissgenehmigung zu Recht abgelehnt. (Az.: 28 K 3595/24).

Textgröße ändern: