English Woman's Journal - Weitere AfD-Eilanträge auf Zulassung zu Bürgerschaftswahl in Bremen scheitern

Weitere AfD-Eilanträge auf Zulassung zu Bürgerschaftswahl in Bremen scheitern


Weitere AfD-Eilanträge auf Zulassung zu Bürgerschaftswahl in Bremen scheitern
Weitere AfD-Eilanträge auf Zulassung zu Bürgerschaftswahl in Bremen scheitern / Foto: Patrik Stollarz - AFP/Archiv

In Bremen hat nach dem Wahlprüfungsgericht auch der Staatsgerichtshof Eilanträge der AfD zurückgewiesen, vorläufig doch noch zur Bürgerschaftswahl im Mai und zur Beiratswahl im Stadtteil Hemelingen zugelassen zu werden. Ein solcher Antrag vor der Wahl "im Sinne einer präventiven Wahlprüfung" sei unzulässig, erklärte das Verfassungsgericht der Hansestadt am Freitag. Ähnlich hatte auch das Wahlprüfungsgericht sein Zurückweisen der Anträge begründet.

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Insgesamt waren beim Staatsgerichtshof drei Eilanträge eingegangen, zwei vom sogenannten Notvorstand und einer vom sogenannten Rumpfvorstand. Die Bremer AfD ist in zwei verfeindete Lager mit jeweils eigenen Vorständen zerfallen. Aus ihren Reihen wurden zwei konkurrierende Kandidatenlisten für die Bürgerschaftswahl am 14. Mai eingereicht. Das ist laut Gesetz nicht zulässig: Parteien dürfen bei Wahlen nur mit einer Liste antreten. Der Landeswahlausschuss lehnte eine Zulassung der beiden Listen Ende März ab. Bremen wählt am 14. Mai ein neues Landesparlament.

D.Findlay--EWJ

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