English Woman's Journal - BGH: Brautpaar muss Hochzeitsfotografin trotz Kündigung bezahlen

BGH: Brautpaar muss Hochzeitsfotografin trotz Kündigung bezahlen


BGH: Brautpaar muss Hochzeitsfotografin trotz Kündigung bezahlen
BGH: Brautpaar muss Hochzeitsfotografin trotz Kündigung bezahlen / Foto: JOEL SAGET - AFP/Archiv

Wer seine Familienfeier wegen der Pandemie verschoben hat, ist nicht automatisch alle Verpflichtungen aus der ursprünglichen Planung los. Im Rechtsstreit eines hessischen Brautpaars mit einer Hochzeitsfotografin bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag ein Urteil, wonach der Fotografin trotz Absage noch Geld zusteht. Das Paar wollte ursprünglich im August 2020 groß kirchlich heiraten, verschob den Termin wegen der Corona-Maßnahmen aber um ein Jahr. (Az. VII ZR 144/22)

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Der Wunschfotograf hatte zum ersten Termin keine Zeit, weswegen das Paar die Fotografin beauftragte, einen Vertrag mit ihr unterschrieb und mit 1230 Euro die Hälfte des Honorars überwies. Im Juni 2020 schrieben die beiden der Fotografin in einer E-Mail, dass sie die Feier verschieben und zum neuen Zeitpunkt den ursprünglichen Wunschfotografen buchen würden.

Die Fotografin forderte daraufhin 550 Euro weiteres Honorar, was das Paar aber nicht zahlte. Stattdessen forderten sie ihrerseits die Anzahlung zurück und kündigten den Vertrag. Um das Geld zu bekommen, zogen sie in Gießen vor Gericht.

Dort hatten sie aber keinen Erfolg: Sowohl Amts- als auch Landgericht gaben der Fotografin recht. Die Feier sei im August 2020 trotz der Corona-Maßnahmen nicht völlig unmöglich gewesen, begründete das Landgericht seine Entscheidung. Die vereinbarte Fotoreportage hätte erstellt werden können, wenn auch in einem kleineren Rahmen.

Am Vertrag mit der Fotografin festzuhalten, sei für das Brautpaar zumutbar. Allerdings hätten die Kläger ein freies Kündigungsrecht - bei einer solchen Kündigung stehe der Fotografin aber die vereinbarte Vergütung zu. Abgezogen werden müssten nur Aufwendungen, die sie sich jetzt erspare, wie etwa das Fertigen von Abzügen.

Das Landgericht entschied darum, dass die Fotografin die Anzahlung behalten könne und ihr zusätzlich die geforderten 550 Euro zustünden. Diese Entscheidung sei nicht zu beanstanden, erklärte der Bundesgerichtshof. Das Brautpaar muss also zahlen.

L.Paterson--EWJ

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