English Woman's Journal - Weitere Äußerungen von "Bild"-Zeitung über Kardinal Woelki für unzulässig erklärt

Weitere Äußerungen von "Bild"-Zeitung über Kardinal Woelki für unzulässig erklärt


Weitere Äußerungen von "Bild"-Zeitung über Kardinal Woelki für unzulässig erklärt
Weitere Äußerungen von "Bild"-Zeitung über Kardinal Woelki für unzulässig erklärt / Foto: Tobias Schwarz - AFP/Archiv

Das Landgericht Köln hat weitere Äußerungen der "Bild"-Zeitung über die Beförderung eines umstrittenen Priesters im Erzbistum Köln durch Erzbischof Rainer Maria Woelki für unzulässig erklärt. Laut einer Mitteilung des Gerichts in der Domstadt vom Mittwoch untersagte das Gericht der Zeitung demnach die Veröffentlichung bestimmter Passagen eines Onlineartikels vom Mai 2021, gegen die sich Woelki gewehrt hatte. Woelki bestritt mehrere Presserechtsverfahren gegen die Zeitung.

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Der Erzbischof warf Verlag und Chefreporter unzutreffende Berichterstattung vor. Dabei ging es um den Fall eines Pfarrers, der vor mehr als 20 Jahren sexuellen Kontakt zu einem Minderjährigen gehabt haben soll. Auch später gab es Missbrauchsvorwürfe gegen ihn. Woelki beförderte den Priester 2017 zum stellvertretenden Stadtdechanten von Düsseldorf. Der Erzbischof gab stets an, von den Hinweisen gegen den Priester bei dessen Beförderung nichts gewusst zu haben.

Bereits im März erklärte das Kölner Oberlandesgericht Teile der "Bild"-Berichterstattung von Mai und Juni 2022 über Kardinal Woelki in zwei Berufungsverfahren für unzulässig. Dabei ging es ebenfalls um die Beförderung des umstrittenen Priesters. Die Äußerungen verstießen gegen das Persönlichkeitsrecht des Klägers, befand das Gericht.

Ähnlich urteilte nun das Landgericht zu weiteren strittigen Äußerungen. Die angegriffenen Passagen des Artikels von Mai 2021 könnten dahingehend verstanden werden, Woelki habe bei der Beförderung Kenntnis von Inhalten der Personalakte des Pfarrers gehabt, unter anderem eine dokumentierte Warnung der Polizei. Woelki sagte persönlich in dem Verfahren aus und bestritt, von den Hinweisen und Dokumenten Kenntnisse gehabt zu haben.

Nach Gerichtsangaben gelang es den Beklagten in dem Verfahren nicht, das Gegenteil zu beweisen. Auch hier verstießen die Äußerungen demnach gegen das Persönlichkeitsrecht des Kardinals. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

F.McKenzie--EWJ

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