English Woman's Journal - Ehepaar kann russisch klingenden Nachnamen laut Urteil nicht ändern lassen

Ehepaar kann russisch klingenden Nachnamen laut Urteil nicht ändern lassen


Ehepaar kann russisch klingenden Nachnamen laut Urteil nicht ändern lassen
Ehepaar kann russisch klingenden Nachnamen laut Urteil nicht ändern lassen / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Ein Ehepaar in Rheinland-Pfalz kann seinen russisch klingenden Nachnamen einem Urteil zufolge nicht ändern lassen. Eine Änderung sei nur gerechtfertigt, wenn es einen wichtigen Grund dafür gebe, teilte das Verwaltungsgericht in Koblenz am Dienstag zu der Entscheidung mit. Diesen gebe es in diesem Fall nicht. (Az. 3 K 983/22)

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Die Kläger hatten für sich und die Tochter bei der Verbandsgemeinde eine Namensänderung beantragt, weil sie durch ihren russisch klingenden Nachnamen seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine im Alltag Benachteiligungen ausgesetzt seien. Den Antrag lehnte die Verbandsgemeinde ab - zu Recht, wie nun das Koblenzer Gericht entschied.

Die Benachteiligungen rechtfertigten keine Änderung, hieß es. Zudem hätten die Kläger nicht nachgewiesen, dass der Familienname eine seelische Belastung darstelle. Auch wirtschaftliche Gründe berechtigten in diesem Fall nicht zur Namensänderung.

Diese beträfen nur die Nebentätigkeit des Klägers, erklärte das Gericht. Mit Blick auf den Hauptberuf des Klägers habe es keine Hinweise auf nachteilige Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der Familie gegeben.

E.Brwon--EWJ

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