English Woman's Journal - Neues Gesetz in North Dakota verbietet fast alle Abtreibungen

Neues Gesetz in North Dakota verbietet fast alle Abtreibungen


Neues Gesetz in North Dakota verbietet fast alle Abtreibungen
Neues Gesetz in North Dakota verbietet fast alle Abtreibungen / Foto: Brendan Smialowski - AFP

Der Gouverneur von North Dakota hat am Montag ein Gesetz unterzeichnet, das fast alle Abtreibungen in dem konservativ regierten US-Bundesstaat verbietet. Das neue Gesetz präzisiere und verfeinere das bestehende Recht und bekräftige den Anspruch North Dakotas als "Pro-Life-Staat", sagte der republikanische Gouverneur Doug Burgum.

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Das neue Gesetz sieht ein Verbot von Schwangerschaftsabbrüche von der Empfängnis an vor - es sei denn, der Fötus ist nicht überlebensfähig, die Schwangerschaft gefährdet die Gesundheit der Mutter, ist das Ergebnis einer Vergewaltigung oder von Inzest. In solchen Fällen dürfen Frauen bis zur sechsten Schwangerschaftswoche abtreiben - zu einem Zeitpunkt, wenn viele Frauen überhaupt nicht wissen, dass sie schwanger sind.

Das Abtreibungsrecht ist eines der am meisten umkämpften gesellschaftspolitischen Themen in den USA. Der Oberste Gerichtshof des Landes hatte im vergangenen Juni das seit fast 50 Jahren geltende Grundsatzurteil "Roe v. Wade" aufgehoben, das ein landesweites Grundrecht auf Abtreibungen verankert hatte. Damit bekamen Bundesstaaten das Recht, Schwangerschaftsabbrüche massiv zu beschränken oder ganz zu verbieten. Zahlreiche konservative Bundesstaaten haben dies bereits getan.

So verabschiedete etwa Florida Mitte April ein Gesetz, das Schwangerschaftsabbrüche nach der sechsten Woche verbietet. Das Weiße Haus verurteilte den Schritt als "extrem und gefährlich".

Zudem hatte ein Urteil eines erzkonservativen Bundesrichters aus Texas die USA in eine neue juristische Schlacht um das Abtreibungsrecht gestürzt - zehn Monate der Aufhebung des landesweiten Grundrechts auf Schwangerschaftsabbrüche durch den Supreme Court. Dieser entschied am Freitag schließlich, die Urteile unterer Instanzen, die den Einsatz von Mifepriston untersagt oder stark eingeschränkt hätten, für die Dauer des Berufungsverfahrens auszusetzen.

P.Smid--EWJ

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