English Woman's Journal - Haftstrafe für Pflegerin nach Tod von 27-Jähriger in Berlin

Haftstrafe für Pflegerin nach Tod von 27-Jähriger in Berlin


Haftstrafe für Pflegerin nach Tod von 27-Jähriger in Berlin
Haftstrafe für Pflegerin nach Tod von 27-Jähriger in Berlin / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Rund acht Monate nach dem Erstickungstod einer pflegebedürftigen 27-Jährigen hat das Berliner Landgericht deren Pflegerin zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach die 46 Jahre alte Susanne T. am Donnerstag der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass T. die junge Frau weiter mit Brei gefüttert hatte, obwohl diese die Nahrung versehentlich eingeatmet hatte und nicht schluckte.

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Der Brei gelang so laut Obduktion nicht nur in die Luftröhre, sondern auch in die Lunge. Die 27-Jährige, die aufgrund einer Trisomie-8-Beeinträchtigung auf Hilfe angewiesen war, starb demnach wenige Minuten später.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die viereinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte hingegen auf eine Bewährungsstrafe. Der Prozess hatte Anfang Februar begonnen.

Die 27-Jährige war Anfang August tot von ihren Eltern in der Wohnung der Pflegerin im Ortsteil Prenzlauer Berg gefunden worden. Diese hatten ihre Tochter dort für eine Woche untergebracht, danach hätte sie zurückgebracht werden sollen.

Als dies nicht geschah, suchten die Eltern die Wohnung der 46-Jährigen auf und fanden ihre Tochter dort. T. wurde wenige Tage später in Mecklenburg-Vorpommern festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Diese solle andauern, entschied das Gericht nun.

St.Ch.Russell--EWJ

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