English Woman's Journal - Mann soll nach tödlichem Angriff mit Kettensäge in Berlin in Psychiatrie

Mann soll nach tödlichem Angriff mit Kettensäge in Berlin in Psychiatrie


Mann soll nach tödlichem Angriff mit Kettensäge in Berlin in Psychiatrie
Mann soll nach tödlichem Angriff mit Kettensäge in Berlin in Psychiatrie / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Rund vier Monate nach einem tödlichen Angriff mit einer Kettensäge und einer Machete auf seine Nachbarn will die Berliner Staatsanwaltschaft den 35-jährigen Angreifer dauerhaft in einer Psychiatrie unterbringen lassen. Die Anklagebehörde reichte nach Angaben vom Dienstag eine entsprechende Antragsschrift ein. Über den Beginn eines sogenannten Sicherungsverfahrens muss nun das Landgericht entscheiden.

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Dem Mann werden demnach unter anderem Totschlag, versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll in der Nacht zum 6. Januar in einem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Lichtenberg versucht haben, mit der Kettensäge in die Nachbarwohnung zu gelangen. Laut Staatsanwaltschaft hatte er dabei auch eine Machete und drei Messer bei sich.

Der 52 Jahre alte Lebensgefährte der Nachbarin soll versucht haben, den 35-Jährigen wegzudrängen, dabei in die laufende Kettensäge gegriffen und sich bereits so erheblich verletzt haben. Weitere Schnittverletzungen soll ihm der Beschuldigte dann bewusst mit der Kettensäge zugefügt haben.

In der Annahme, dass der Mann tot sei, soll der Beschuldigte dann die 52-jährige Nachbarin mit der Machete getötet haben. Die Frau starb noch vor Ort, ihr Lebensgefährte wurde schwer verletzt und in ein Krankenhaus gebracht. Fünf Wein- und Spirituosenflaschen, die der 35-Jährige schon zuvor mit Benzin und Stoffstücken zu Molotowcocktails umfunktioniert und im Hausflur gezündet hatte, konnten von der Polizei noch rechtzeitig gelöscht werden.

Der Angreifer wurde noch am Tatort festgenommen und später in einer Psychiatrie untergebracht. Einem vorläufigen Gutachten zufolge soll er aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung nicht schuldfähig sein.

Nach deutschem Recht kommt im Fall einer Schuldunfähigkeit ein normales Strafverfahren nicht in Betracht. Stattdessen wird in einem Sicherungsverfahren darüber entschieden, ob ein Beschuldigter wegen anhaltender Gefährlichkeit in einer Psychiatrie untergebracht werden soll. Der Aufenthalt dort ist zeitlich zunächst nicht begrenzt.

E.Cunningham--EWJ

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