English Woman's Journal - Berliner Polizist darf sich nicht als "Officer" bei Tiktok in Szene setzen

Berliner Polizist darf sich nicht als "Officer" bei Tiktok in Szene setzen


Berliner Polizist darf sich nicht als "Officer" bei Tiktok in Szene setzen
Berliner Polizist darf sich nicht als "Officer" bei Tiktok in Szene setzen / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

Ein Berliner Polizist darf sich auf der Videoplattform Tiktok und in ähnlichen sozialen Medien weiterhin nicht eigenmächtig als "Officer" durch Beiträge mit Polizeibezug in Szene setzen. Das gemeinsame Oberverwaltungsgericht von Berlin und Brandenburg lehnte nach Angaben vom Montag eine Beschwerde des Beamten ab und bestätigte damit eine frühere Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin.

Textgröße ändern:

Das Land Berlin hatte dem Polizisten nach früheren Gerichtsangaben sämtliche Internetbeiträge mit dienstlichem Bezug untersagt, nachdem dieser bei Tiktok unter anderem ein Interview mit einem prominenten Mitglied eines kriminellen Clans geführt hatte. Dagegen zog der Mann vor das Verwaltungsgericht. Er argumentierte, er werbe mit seinen Videos um Verständnis für die Polizei.

Das Oberverwaltungsgericht gab in seinem unanfechtbaren Beschluss nun aber dem Land Berlin als Dienstherrn recht. Es handle sich bei den fraglichen Videos um eine Nebenbeschäftigung des Beamten, die dienstliche Interessen beeinträchtige und untersagt werden dürfe.

Allein die Polizeiführung entscheide, welche Art der Öffentlichkeitsarbeit geeignet sei, "das Ansehen der Polizei zu wahren", hieß es weiter. Sie müsse sich dafür auch gegenüber der Innenbehörde und dem Parlament verantworten.

B.Mclean--EWJ

Empfohlen

Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden

Der Streit um die beschlagnahmten Tonaufzeichnungen einer "Zeit"-Journalistin im Zusammenhang mit dem Strafprozess um die Entführung von zwei Kindern der Steakhauskettenerbin Christina Block landet vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Das Landgericht der Hansestadt beschloss am Dienstag, die Beschwerden der Zeitung "Zeit" und der betroffenen Journalistin diesem zur Entscheidung vorzulegen. Laut Gerichtsangaben änderte die für das Verfahren zuständige Kammer die entsprechenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse "aus Klarstellungsgründen" zugleich ab.

Urteil in NRW: Möbilierte Mikro-Apartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen

Möbilierte Mikroapartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach einer Mitteilung vom Dienstag und wies damit die Klage einer Immobiliengesellschaft auf Erteilung einer Abrissgenehmigung für drei Wohnhäuser in Köln ab. Die Stadt habe die Abrissgenehmigung zu Recht abgelehnt. (Az.: 28 K 3595/24).

Trump-Regierung geht zum dritten Mal gegen Ex-FBI-Chef Comey vor

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump geht zum dritten Mal strafrechtlich gegen den früheren FBI-Chef James Comey vor. Wie aus einer am Montag veröffentlichten Strafanzeige hervorgeht, wird dem prominenten Trump-Kritiker zur Last gelegt, Informationen zur nationalen Verteidigung weitergegeben zu haben. Comey wies die Vorwürfe zurück.

Jordanien meldet mehr als 20 getötete Dschihadisten nach Luftangriffen in Syrien

Bei jordanischen Vergeltungsangriffen in Syrien nach einem Anschlag auf eine christliche Kirche in Jordanien sind jordanischen Angaben zufolge mehr als 20 Dschihadisten getötet worden. Auch ein großes Waffenlager der Islamisten sei bei dem Angriff am Montag zerstört worden, teilte der jordanische Regierungssprecher Mohammed Al Momani am Dienstag mit. Zugleich war Amman bemüht, die Beziehungen zu Syrien nicht zu beeinträchtigen und erklärte, es habe "großen Respekt" für den syrischen Staat. Syrien schloss als Reaktion auf den jordanischen Angriff in Syrien einen Grenzübergang zu Jordanien und prangerte eine Verletzung seines Luftraums an.

Textgröße ändern: