English Woman's Journal - Neue Ermittlungen zu tödlichem Brand von 1990 in Kempten wieder eingestellt

Neue Ermittlungen zu tödlichem Brand von 1990 in Kempten wieder eingestellt


Neue Ermittlungen zu tödlichem Brand von 1990 in Kempten wieder eingestellt
Neue Ermittlungen zu tödlichem Brand von 1990 in Kempten wieder eingestellt / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Die im Jahr 2020 neu aufgerollten Ermittlungen zu einem tödlichen Brand in Kempten im Allgäu im Jahr 1990 sind wieder eingestellt worden. Es sei kein Täter einer Brandstiftung in dem an Türken vermieteten Haus ermittelbar gewesen, auch die Brandursache habe sich nicht klären lassen, teilte die Generalstaatsanwaltschaft München am Donnerstag mit.

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Ein fünf Jahre alter Junge war an den Folgen einer Rauchvergiftung nach dem Feuer vom November 1990 gestorben, viele der 26 Menschen im Gebäude erlitten damals teils erhebliche Verletzungen. Kurz nach der Tat ging ein Bekennerbrief einer "Anti-Kanaken-Front Kempten" ein. Genau wie bei den ersten Ermittlungen konnte aber auch im zweiten Anlauf kein Absender des Briefs ermittelt werden.

Die Staatsanwaltschaft Kempten hatte nach Presseberichterstattung die Ermittlungen wieder aufgenommen, in den Berichten wurde ein möglicher Zusammenhang zu anderen Brandstiftungen in den 90er Jahren im Allgäu hergestellt. Die Ermittler befragten bei der Wiederaufnahme mehr als 300 Zeugen, darunter die noch lebenden damaligen Hausbewohner. Außerdem sei ein neues Brandgutachten erstellt worden, das auch einen Abgleich mit den anderen Branddelikten im Allgäu beinhaltete.

Es seien aber keine Hinweise auf einen möglichen rechtsextremistischen Hintergrund zu erhärten gewesen, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. So hätten sich auch keine Hinweise auf die tatsächliche Existenz einer "Anti-Kanaken-Front Kempten" ergeben. Es sei auch nicht mit der nötigen Gewissheit zu beweisen gewesen, dass in dem Treppenhaus vorsätzlich Brandbeschleuniger ausgebracht wurde.

So sei schon nicht zu klären gewesen, ob es sich bei dem mutmaßlich genutzten Brandbeschleuniger um Benzin oder Heizöl handelte. Die Bewohner des Hauses heizten mit Öl, vor jeder Wohnung standen Kanister oder Ölkannen zum Transport des Heizöls. Insbesondere auf Grund einer Zeugenaussage komme auch vor dem Hintergrund des Heizöls vor jeder Wohnung eine fahrlässige Brandstiftung in Betracht - diese wäre jetzt aber verjährt.

O.Wood--EWJ

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