English Woman's Journal - Kein Prozess nach tödlichem Sturz von Fahrradfahrer auf S-Bahnhof in Hamburg

Kein Prozess nach tödlichem Sturz von Fahrradfahrer auf S-Bahnhof in Hamburg


Kein Prozess nach tödlichem Sturz von Fahrradfahrer auf S-Bahnhof in Hamburg
Kein Prozess nach tödlichem Sturz von Fahrradfahrer auf S-Bahnhof in Hamburg / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Zehn Monate nach dem Tod eines von einer S-Bahn erfassten Fahrradfahrers in Hamburg hat das Landgericht der Hansestadt die Anklage gegen einen 62-Jährigen nicht zugelassen. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, den Radfahrer gezielt angerempelt zu haben. Eine Rekonstruktion des Unfalls anhand von Videoaufzeichnungen habe aber ergeben, dass der Angeschuldigte sehr wahrscheinlich selbst von dem Zusammenstoß überrascht worden sei, erklärte das Gericht am Mittwoch.

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Im Juni 2022 war der 56 Jahre alte Radfahrer mit einem Fuß auf dem Pedal über den Bahnsteig am S-Bahnhof Ohlsdorf gerollt. Die Anklage warf dem 62-Jährigen vor, dass er sich über das Radfahren auf dem Bahnsteig geärgert habe, sich gezielt in Richtung des Fahrrads bewegt und seinen Körper in Erwartung des Aufpralls angespannt habe. Er sei gereizt gewesen, weil er einen Flug habe erreichen wollen und die S-Bahn verspätet gewesen sei, und habe den Radfahrer disziplinieren wollen.

Dieser stürzte infolge der Kollision zwischen zwei Waggons einer ausfahrenden S-Bahn und starb noch vor Ort. Der 62-Jährige setzte einen Notruf ab, wie das Gericht weiter mitteilte. Er sei dann vom Bahnhof weggegangen, habe aber mit der Polizei Kontakt aufgenommen und sei zwei Tage später nach der Rückkehr von seiner Reise am Flughafen festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Körperverletzung mit Todesfolge vor.

Das Gericht beauftragte einen Sachverständigen damit, das Geschehen zu rekonstruieren. Dieser kam zu dem Schluss, dass der 62-Jährige den Radfahrer erst kurz vor dem Zusammenstoß gesehen habe. Auch Augenzeugen hätten dies so wahrgenommen. Wenn der 62-Jährige davon ausgehe, dass nicht er den Radfahrer, sondern umgekehrt dieser ihn angerempelt habe, sei es verständlich, dass er trotz des Unfalls seine geplante Reise angetreten habe.

Das Landgericht sah darum keine ausreichenden Beweise dafür, dass der Mann den Zusammenstoß absichtlich herbeigeführt hatte. Der Gerichtsbeschluss ist rechtskräftig.

P.Munro--EWJ

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