English Woman's Journal - Bundesverfassungsgericht verhandelt im Juni über Verschieben von Geldern in Klimafonds

Bundesverfassungsgericht verhandelt im Juni über Verschieben von Geldern in Klimafonds


Bundesverfassungsgericht verhandelt im Juni über Verschieben von Geldern in Klimafonds
Bundesverfassungsgericht verhandelt im Juni über Verschieben von Geldern in Klimafonds / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Das Bundesverfassungsgericht will sich ausführlich mit dem Verschieben von Geldern in den Klimafonds befassen. Am Mittwoch kündigte das Gericht in Karlsruhe an, dass am 21. Juni mündlich über einen Antrag der Unionsfraktion im Bundestag verhandelt werde. Diese wendet sich gegen die Umschichtung von 60 Milliarden Euro an Kreditermächtigungen, die ursprünglich zur Bekämpfung der Pandemiefolgen vorgesehen waren, in den Klima- und Transformationsfonds. (Az. 2 BvF 1/22)

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Die Kredite waren vom Bundestag wegen der Notlage durch die Coronapandemie genehmigt worden, wofür auch die Schuldenbremse außer Kraft gesetzt wurde. Die Mittel wurden dann aber doch nicht gebraucht. Der Bundestag beschloss daraufhin mit den Stimmen der Ampelkoalition im zweiten Nachtragshaushalt 2021, das Geld für den Klimaschutz einsetzen. So sollten Modernisierungspläne aus dem Koalitionsvertrag in den kommenden Jahren ohne zusätzliche Neuverschuldung finanziert werden.

Die Union hält das für verfassungswidrig und wandte sich an das Bundesverfassungsgericht. CDU-Chef Friedrich Merz argumentierte, die Überschreitung der Grenze der Schuldenbremse für diese Kredite sei ausdrücklich nur in Verbindung mit der Pandemie vom Bundestag genehmigt worden. Um zu verhindern, dass bereits Geld aus dem Fonds ausgegeben wird, reichte die Fraktion außerdem einen Eilantrag in Karlsruhe ein.

Dieser scheiterte aber im Dezember. Das Gericht erklärte damals, dass ein Verstoß gegen das Grundgesetz zwar nicht von vornherein ausgeschlossen erscheine. Eine einstweilige Anordnung hätte aber große Nachteile, wenn das Gesetz sich später als verfassungsgemäß erweise. Denn dann stünden die 60 Milliarden Euro vorläufig nicht zu Verfügung, was beispielsweise die Planungssicherheit für Investitionen gefährde. Der Vorgang solle grundsätzlich geprüft werden.

Nun wurde der Termin für diese Prüfung bekanntgegeben. Das Gericht kündigte an, sich am 21. Juni "mit bisher nicht geklärten grundsätzlichen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der notlagenbedingten Kreditaufnahme" und den allgemeinen Grundsätzen des Haushaltsverfassungsrechts auseinandersetzen zu wollen.

K.R.Jones--EWJ

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