English Woman's Journal - BGH hebt Verurteilung von Investmentbankern wegen verbotenen Insiderhandels auf

BGH hebt Verurteilung von Investmentbankern wegen verbotenen Insiderhandels auf


BGH hebt Verurteilung von Investmentbankern wegen verbotenen Insiderhandels auf
BGH hebt Verurteilung von Investmentbankern wegen verbotenen Insiderhandels auf / Foto: Daniel ROLAND - AFP/Archiv

Zwei Fälle von möglichem illegalen Insiderhandel durch Investmentbanker müssen neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main wegen eines Verfahrensfehlers auf, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Die Männer sollen Insiderwissen genutzt haben, um sich mit Börsengeschäften zu bereichern. (Az. 2 StR 204/22)

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Einer von ihnen war im September 2021 zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren, der andere zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Zudem sollte der Hauptangeklagte mehr als 45 Millionen Euro zahlen. Das Frankfurter Gericht verlangte jeweils das Einziehen der Verkaufserlöse, nicht nur des Gewinns. Es sah als erwiesen an, dass der damalige Abteilungsleiter einer Investmentgesellschaft sich das Wissen aus seiner beruflichen Tätigkeit für illegale Aktiengeschäfte zunutze machte. Er soll mehr als acht Millionen Euro Gewinn gemacht haben.

Der andere Angeklagte war mit ihm befreundet, soll von ihm Informationen bekommen und illegale Geschäfte für die Gesellschaft, die sein Vermögen verwaltete, getätigt haben. Die Gesellschaft soll so mehr als 330.000 Euro Gewinn gemacht haben, 160.000 Euro soll der Mann als Gesellschafterdarlehen auf sein Konto weitergeleitet haben. Diese sollte er laut Landgericht zurückzahlen, von der Gesellschaft selbst sollten mehr als drei Millionen Euro eingezogen werden.

Dagegen zogen die beiden angeklagten Männer und die Gesellschaft vor den BGH und hatten nun Erfolg. Die umfangreichen Listen über die Aktiengeschäfte der Investmentgesellschaft und die privaten Geschäfte seien in der Hauptverhandlung nicht förmlich verlesen oder eingeführt worden, erklärte der BGH. Über die Fälle muss neu verhandelt und entschieden werden.

L.Ross--EWJ

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