English Woman's Journal - Bei unsicherer Rückreise ist Reiserücktritt kostenfrei

Bei unsicherer Rückreise ist Reiserücktritt kostenfrei


Bei unsicherer Rückreise ist Reiserücktritt kostenfrei
Bei unsicherer Rückreise ist Reiserücktritt kostenfrei / Foto: FADEL SENNA - AFP

Wenn bei einer Reise die Rückkehr unsicher wird, können Reisende kostenfrei von ihrer Buchung zurücktreten. Das gilt selbst dann, wenn der Kund An- und Abreise unabhängig vom Veranstalter selbst gebucht hat, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschied (Az.: X ZR 23/22)

Textgröße ändern:

Der Kläger aus Brandenburg hatte für die Zeit vom 14. bis 21. März 2020 eine Motorradtour durch Marokko gebucht. Bei der Abfertigung am Flughafen für den Hinflug wurde er von der Fluggesellschaft darüber informiert, dass wegen der Corona-Pandemie der Flughafen von Marrakesch ab dem 15. März geschlossen werde. Daraufhin sagte er die Reise ab.

Vom Veranstalter der Motorradtour verlangte er die Erstattung des vollen Reisepreises von 2335 Euro. Der Veranstalter meinte, er könne eine Stornogebühr einbehalten.

Laut Gesetz können Reisende zurücktreten, wenn "unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände" die Reise selbst oder "die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen". Hier meinte der Veranstalter, der Hinflug sei ja noch möglich gewesen, und auch die Motorradtour selbst habe stattfinden können.

Hierzu urteilte nun der BGH, dass die Beeinträchtigung der Beförderung an den Bestimmungsort so zu verstehen ist, dass die Anreise zumutbar sein muss. Daher spiele auch die Rückreise eine Rolle. "Sicher ist die Anreise in der Regel nur dann, wenn der Reisende mit hinreichender Gewissheit davon ausgehen kann, dass er nach Ende des Reisezeitraums an den Ausgangsort zurückkehren kann", betonten die Karlsruher Richter.

Das sei hier nicht der Fall gewesen. Die Fluggesellschaft und auch das Auswärtige Amt hätten mitgeteilt, dass Marokko ab dem 15. März 2202 seine Flughäfen und auch die Fährhäfen schließt.

Dass hier der Reisende die Flüge nicht beim Veranstalter der Motorradtour gebucht hatte, ändere daran nichts. Die Gesetzesklausel zur Beförderung sei gerade für solche Reisen gedacht. Denn bei einer Pauschalreise mit Flügen beeinträchtige ein unsicherer Rückflug schon die Pauschalreise selbst. Der Gesetzgeber habe das Risiko "außergewöhnlicher Umstände" aber generell den Veranstaltern auferlegen wollen.

L.McKay--EWJ

Empfohlen

Prozess um Nord-Stream-Sprengung: Gericht lehnt Antrag auf Einstellung ab

Im Hamburger Prozess um die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines ist die Verteidigung mit einem Antrag auf Verfahrenseinstellung gescheitert. Das Oberlandesgericht Hamburg lehnte diesen am Dienstag als unbegründet ab. In dem Verfahren ist ein früherer Offizier der ukrainischen Streitkräfte unter anderem wegen eines Kriegsverbrechens angeklagt. Er soll die Sprengung mitgeplant und zum Sabotageteam gehört haben. Das Gericht setzte Verhandlungstermine bis Ende Januar an.

OLG-Entscheidung: NSU-Mittäterin Zschäpe bleibt mindestens bis 2035 im Gefängnis

Die NSU-Terroristin Beate Zschäpe muss mindestens bis zum Jahr 2035 im Gefängnis bleiben. Das Oberlandesgericht München legte für die seit 2011 in Haft sitzende Zschäpe eine Mindestverbüßungsdauer von 24 Jahren fest, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die Untersuchungshaft wird dabei berücksichtigt. Zschäpe räumte gegenüber dem Gericht ein, dass sie im Vorfeld von den NSU-Morden wusste.

Toter in Treppenhaus in Mainz entdeckt - 41-Jähriger festgenommen

In Mainz haben Einsatzkräfte in einem Treppenhaus einen Toten entdeckt. Ein 41-Jähriger wurde festgenommen, wie die Polizei am Dienstag mitteilte. Demnach war der leblose Mann am Freitagmorgen im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses entdeckt worden. Rettungskräfte konnten nur noch den Tod feststellen. Aufgrund der Verletzungen und der Auffindesituation gehen die Ermittler von einem Tötungsdelikt aus.

Baden-Württemberg: Am Straßenrand liegender Mann verursacht Unfall

Ein wegen Kreislaufproblemen am Straßenrand liegender Mann hat in Baden-Württemberg einen Unfall mit vier Verletzten verursacht. Alle konnten vor Ort behandelt werden, wie die Polizei Mannheim am Montagabend mitteilte. Demnach bremste ein 53-Jähriger am Montag auf der Bundesstraße 3 zwischen Nußloch und Wiesloch ab, weil er einen vermeintlich bewusstlosen Menschen im Grünstreifen neben der Fahrbahn liegen sah.

Textgröße ändern: