English Woman's Journal - Oberlandesgericht Dresden stuft Negativzins bei Sparkasse als rechtens ein

Oberlandesgericht Dresden stuft Negativzins bei Sparkasse als rechtens ein


Oberlandesgericht Dresden stuft Negativzins bei Sparkasse als rechtens ein
Oberlandesgericht Dresden stuft Negativzins bei Sparkasse als rechtens ein / Foto: Damien MEYER, - - AFP/Archiv

Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat Verwahrentgelte, sogenannte Negativzinsen, für Guthaben auf Girokonten als zulässig eingestuft. Damit bestätigte das Gericht am Donnerstag eine vorinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Leipzig zur Sparkasse Vogtland. Das OLG ließ zugleich die Revision zum Bundesgerichtshof zu. (Az. 8 U 1389/21)

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Die Sparkasse Vogtland hatte während der Niedrigzinsphase 2020 eine Regelung zur Erhebung von Gebühren für die Verwahrung von Guthaben in ihre Girokontenverträge aufgenommen. Die Kosten betrugen für neue Konten sowie bei einem Kontomodellwechsel 0,7 Prozent ab einer Überschreitung des Freibetrags von 5000 Euro und waren damit etwas höher als der damals geltende Strafzins der Europäischen Zentralbank (EZB) von 0,5 Prozent.

Zahlreiche Banken hatten den negativen Einlagezins der EZB damals an ihre Kunden weitergegeben, um Verlustgeschäften vorzubeugen. Erst Mitte 2022 leitete die EZB die Zinswende ein und brachte den Einlagezins wieder auf null Prozent, seitdem stieg er konstant an.

Das Oberlandesgericht bestätigte nun die Sicht des Landgerichts, wonach die Klausel als eine von der Sparkasse verwendete Allgemeine Geschäftsbedingung rechtlich nicht zu beanstanden sei. Es handle sich um eine Hauptleistungspflicht der Sparkasse, eine inhaltliche Überprüfung durch die Gerichte finde nicht statt. Die Klausel sei zudem klar und transparent formuliert worden und es gebe keine Überschneidung mit erhobenen Kontoführungsgebühren.

Die klagende Verbraucherzentrale Sachsen erklärte, das Urteil sei "enttäuschend für den Verbraucherschutz" und kündigte Revision gegen die Entscheidung an. "Auch wenn das Thema Negativzinsen aktuell für die Meisten nicht sonderlich relevant erscheint, wünschen wir uns Rechtssicherheit für die nächste Niedrigzinsphase."

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied in einem ähnlichen Fall, der eine Bank aus dem Kreis Wesel betrifft, genauso. Hier galt ab April 2020 ab einer Einlage von über 10.000 Euro ein Entgelt von 0,5 Prozent.

Das Landgericht Düsseldorf hielt dies zwar für unwirksam, das Oberlandesgericht gab nun aber der Berufung der Bank statt und wies die Klage der Verbraucherschützer insgesamt ab, wie es am Donnerstag mitteilte. Negativzinsen bei Girokonten seien "rechtmäßig", urteilte das Gericht und ließ auch hier die Revision zum BGH zu. (Az. I-20 U 16/22)

E.Cunningham--EWJ

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