English Woman's Journal - Prozess gegen mutmaßliches Mitglied von IS-Frauenbataillon beginnt Mitte April

Prozess gegen mutmaßliches Mitglied von IS-Frauenbataillon beginnt Mitte April


Prozess gegen mutmaßliches Mitglied von IS-Frauenbataillon beginnt Mitte April
Prozess gegen mutmaßliches Mitglied von IS-Frauenbataillon beginnt Mitte April / Foto: DELIL SOULEIMAN - AFP/Archiv

Vor dem Oberlandesgericht im niedersächsischen Celle beginnt Mitte April der Prozess gegen eine Frau, die einem Frauenbataillon der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angehört haben soll. Das Gericht nannte am Donnerstag den 17. April als ersten Verhandlungstag. Die Anklage wirft Marcia M. die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Kriegsverbrechen gegen Eigentum vor.

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Im Jahr 2015 soll M. laut Anklage mit ihrem Mann nach Syrien gereist sein, wo sich beide dem IS angeschlossen haben sollen. Später hätten sie vorübergehend im Irak in einem Haus gewohnt, dessen rechtmäßige Bewohner vor dem IS geflohen oder von der Miliz vertrieben worden seien.

M. habe Schießunterricht erhalten und sei im Frauenbataillon in Syrien auch in die Herstellung von Sprengstoff eingewiesen worden. Die 34-Jährige soll sich zu Selbstmordattentaten bereiterklärt und selbst Sprengstoffgürtel hergestellt haben. Außerdem soll sie Propagandamaterial für den IS übersetzt haben.

M. habe den gemeinsamen Haushalt geführt. Das habe auch dazu gedient, ihrem Mann die Teilnahme an Kampfeinsätzen zu ermöglichen. Das Ehepaar habe monatlich Geld vom IS bezogen. M. soll außerdem indirekt an der Planung eines Anschlags auf ein Musikfestival bei Hildesheim beteiligt gewesen sein, den IS-Mitglieder in Syrien im Herbst 2016 vorbereiteten.

Dafür hätten sie Kämpfer rekrutiert, die nach Deutschland geschleust werden sollten. M. habe in Deutschland zwei Frauen angeworben, welche die Attentäter in Deutschland hätten heiraten und beherbergen sollen, "um ihnen hier bis zur Begehung des Anschlags ein unauffälliges Leben zu ermöglichen". Zu dem Anschlag kam es jedoch nicht, die designierten Attentäter kamen nicht über die Grenze.

M. wurde 2017 von kurdischen Kräften festgenommen und lebte seitdem in einem Lager. Im Oktober wurde sie unmittelbar nach ihrer Rückkehr nach Deutschland am Flughafen Frankfurt am Main festgenommen. Das Oberlandesgericht setzte 18 Termine bis Mitte September an.

L.Scott--EWJ

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