English Woman's Journal - Beamter darf wegen häufiger Verspätungen nicht gleich aus Dienst entfernt werden

Beamter darf wegen häufiger Verspätungen nicht gleich aus Dienst entfernt werden


Beamter darf wegen häufiger Verspätungen nicht gleich aus Dienst entfernt werden
Beamter darf wegen häufiger Verspätungen nicht gleich aus Dienst entfernt werden / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Kommt ein Beamter regelmäßig zu spät zur Arbeit, darf er deswegen nicht gleich aus dem Dienst entfernt werden. Zwar handle es sich um ein schweres Dienstvergehen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag. Doch könne es nicht einem monatelangen unerlaubten Fernbleiben vom Dienst gleichgesetzt werden. Grundsätzlich seien niederschwellige Disziplinarmaßnahmen wie etwa das Kürzen von Bezügen geboten. (Az. BVerwG 2 C 20.21)

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Es ging um einen Mann, der als Oberregierungsrat bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) arbeitete. Da er oft die Kernarbeitszeit nicht einhielt und zu spät kam, leitete die Bafin ein Disziplinarverfahren gegen ihn ein und erhob schließlich Disziplinarklage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf. Dieses entfernte den Mann aus dem Beamtenverhältnis, weil er innerhalb von vier Jahren an 816 Tagen zu spät gekommen sei. Der Umfang der Verspätung summiere sich auf 1614 Stunden.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster wies die Berufung gegen diese Entscheidung zurück. Ein vorsätzliches Fernbleiben an Teilen von Arbeitstagen, das sich auf einen vergleichbaren Zeitraum wie das Schwänzen von mehreren Monaten summiere, indiziere die Höchstmaßnahme. Das sah das Bundesverwaltungsgericht anders und hob die Urteile der Vorinstanzen auf. Es stufte den Mann stattdessen in das Amt eines Regierungsrats zurück.

Mildernd sei zu berücksichtigen, dass der Dienstherr erst niederschwellige disziplinare Maßnahmen hätte ergreifen müssen, erklärte es. Gegen den Beamten spreche aber, dass er auch nach Einleitung des Disziplinarverfahrens uneinsichtig gewesen und beharrlich zu spät gekommen sei - dabei habe er die Dauer seiner morgendlichen Fehlzeiten sogar gesteigert.

L.Scott--EWJ

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