English Woman's Journal - Karlsruhe: Öffentliches Interesse an Verhandlung über Wahlrechtsreform von 2020

Karlsruhe: Öffentliches Interesse an Verhandlung über Wahlrechtsreform von 2020


Karlsruhe: Öffentliches Interesse an Verhandlung über Wahlrechtsreform von 2020
Karlsruhe: Öffentliches Interesse an Verhandlung über Wahlrechtsreform von 2020 / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Trotz der kürzlich im Bundestag beschlossenen Wahlrechtsreform verhandelt das Bundesverfassungsgericht wie geplant im April über die Reform von 2020. Daran bestehe ein öffentliches Interesse, erklärte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe. Es lehnte einen Antrag der früheren Oppositionsfraktionen von FDP, Linkspartei und Grünen ab, das Verfahren ruhen zu lassen. (Az. 2 BvF 1/21)

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Die 216 Abgeordneten hielten die noch von der großen Koalition beschlossene Wahlrechtsreform von 2020 für verfassungswidrig und wandten sich deswegen an das Gericht. Die damalige Neuregelung würde aber durch die in diesem Jahr geplante Änderung gegenstandslos, argumentierten sie nun. Sie hätten kein Interesse mehr daran, das Verfahren weiter zu verfolgen.

Das Gericht verwies aber darauf, dass die aktuellen Bundestagsabgeordneten auf Grundlage des strittigen Wahlrechts gewählt worden seien. Es bestehe ein erhebliches Interesse an der Feststellung, ob dies auf verfassungsmäßiger Grundlage geschehen sei. Zudem habe das Parlament beschlossen, die Bundestagswahl von 2021 im Land Berlin wegen Wahlpannen teilweise zu wiederholen - ein Beschluss, den das Verfassungsgericht noch prüft.

Eine eventuelle Wahlwiederholung müsse nach den 2021 geltenden Regeln stattfinden, erklärte das Gericht. Wenn ein Verfahren einmal in Gang gesetzt sei, komme es für den weiteren Verlauf "nicht mehr auf die Anträge und Anregungen des Antragstellers, sondern ausschließlich auf Gesichtspunkte des öffentlichen Interesses" an. Der Termin für die mündliche Verhandlung ist am 18. April.

Auch die neue Wahlrechtsreform ist umstritten. Der Bundesrat muss sich damit noch befassen, kann sie aber nicht blockieren. Sowohl die Linke als auch die Union kündigten bereits an, wegen dieser Reform vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

St.Ch.Russell--EWJ

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