English Woman's Journal - Fünfeinhalb Jahre nach Mord an hessischem Juwelier Urteil gegen Täter rechtskräftig

Fünfeinhalb Jahre nach Mord an hessischem Juwelier Urteil gegen Täter rechtskräftig


Fünfeinhalb Jahre nach Mord an hessischem Juwelier Urteil gegen Täter rechtskräftig
Fünfeinhalb Jahre nach Mord an hessischem Juwelier Urteil gegen Täter rechtskräftig / Foto: ANDRE PAIN - AFP/Archiv

Fünfeinhalb Jahre nach dem Mord an einem einem Juwelier in Hessen ist ein 32-Jähriger rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, wie er am Montag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den heute 32-Jährigen im Juli vergangenen Jahres verurteilt, nachdem der Mann zuvor nach Russland geflohen, dort festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert worden war. (Az. 2 StR 32/23)

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Wie das Landgericht feststellte, hatte der Angeklagte zusammen mit drei Mittätern im Oktober 2017 einem Juwelierehepaar an dessen Haus im Ort Griesheim aufgelauert. Die Täter hätten sich gemeinsam auf die beiden damals 78 Jahre alten Ehepartner gestürzt, sie massiv geschlagen und getreten und das Haus nach Wertgegenständen durchsucht. Den Feststellungen zufolge nahm der Angeklagte den Ehemann in den Schwitzkasten und würgte ihn mit dem Unterarm. Der Mann starb noch in der Nacht.

Seine Frau erlitt laut Gericht erhebliche, bis heute nachwirkende Verletzungen. Die Täter erbeuteten Bargeld. Nach fünf bis sieben Minuten seien sie durch Hilferufe von Passanten gestört wurden und hätten gemerkt, dass sich die Polizei näherte. Während die drei Mittäter festgenommen und später zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, konnte der Angeklagte zunächst entkommen.

Im Juli 2022 wurde aber auch er verurteilt. Das Landgericht sprach ihn des Mordes und des versuchten Mordes, des Raubs mit Todesfolge und des Versuchs dazu, des besonders schweren Raubs und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Auf die Strafe ist die Zeit anzurechnen, die der 32-Jährige in Auslieferungshaft in Russland verbrachte. Der BGH verwarf nun seine Revision gegen das Urteil.

P.Mitchell--EWJ

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