English Woman's Journal - Bewährungsstrafe für IS-Rückkehrerin wegen Mitgliedschaft in zwei Terrorgruppen

Bewährungsstrafe für IS-Rückkehrerin wegen Mitgliedschaft in zwei Terrorgruppen


Bewährungsstrafe für IS-Rückkehrerin wegen Mitgliedschaft in zwei Terrorgruppen
Bewährungsstrafe für IS-Rückkehrerin wegen Mitgliedschaft in zwei Terrorgruppen / Foto: ANDRE PAIN - AFP/Archiv

Eine IS-Rückkehrerin, die Mitglied zweier extremistischer Vereinigungen im Ausland war, ist in Frankfurt am Main zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die inzwischen 30 Jahre alte Fatiha B. schloss sich zuerst der radikalislamischen Al-Nusra-Front und später der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) an, wie das Oberlandesgericht der hessischen Metropole am Freitag mitteilte. Sie wurde auch wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht verurteilt.

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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass B. im Jahr 2013 zusammen mit ihrem Mann von Deutschland nach Syrien gereist war. Auf dem Gebiet der Al-Nusra-Front kümmerte sie sich um den Haushalt und die 2014 geborene Tochter und ermöglichte dem Mann so, für die Organisation zu kämpfen.

Wenig später hätten die Eheleute vergeblich versucht, nach Deutschland zurückzukehren. Stattdessen reisten sie in das IS-Gebiet. Auch für diese Miliz habe der Mann gekämpft und gearbeitet, was die Frau durch Führen des gemeinsamen Haushalts ermöglicht habe. Sie sei ihm zu seinen jeweiligen Einsatzorten gefolgt.

B. habe gewusst, dass sie ihre damals neun Monate alte Tochter durch die Reise in ein Bürgerkriegsgebiet in große Gefahr gebracht habe, teilte das Gericht mit. Das Aufwachsen unter der menschenverachtenden Willkürherrschaft des IS habe erhebliche Gefahren und eine bleibende psychische Beeinträchtigung für das Kind begründet. Dass die kleine Tochter angeschossen worden sein soll, konnte das Gericht aber nicht feststellen.

2019 wurde B. von kurdischen Einheiten festgenommen und saß bis zu ihrer Rückkehr nach Deutschland im März 2022 mit der Tochter und drei weiteren, später geborenen Kindern in einem Gefangenenlager. Unmittelbar nach ihrer Ankunft am Frankfurter Flughafen wurde sie festgenommen und kam in Untersuchungshaft, seit Februar war sie wieder auf freiem Fuß.

Das Oberlandesgericht berücksichtigte bei der Strafe zu ihren Gunsten, dass sie sich von islamistischen Vereinigungen distanziert und lange als alleinerziehende Mutter im Gefangenenlager gesessen habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagte habe aber bereits erklärt, dass sie keine Revision zum Bundesgerichtshof einlegen werde, hieß es.

S.Smith--EWJ

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