English Woman's Journal - Tötung von von Frau in Brandenburger Wehrmachtsbunker muss neu verhandelt werden

Tötung von von Frau in Brandenburger Wehrmachtsbunker muss neu verhandelt werden


Tötung von von Frau in Brandenburger Wehrmachtsbunker muss neu verhandelt werden
Tötung von von Frau in Brandenburger Wehrmachtsbunker muss neu verhandelt werden / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Mehr als anderthalb Jahre nachdem ein Brandenburger seine Ex-Freundin in einem früheren Wehrmachtsbunker erstochen haben soll, muss das Landgericht Neuruppin neu über den Fall verhandeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil wegen einer rechtsfehlerhaften Beweiswürdigung auf, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte die Frau im Juli 2021 getötet hatte, weil er keine andere Möglichkeit sah, die Beziehung zu beenden. (Az. 6 StR 324/22)

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Heimtücke stellte es dabei nicht fest und verurteilte den Mann im Februar 2022 wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von zwölfeinhalb Jahren. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklägerin legten Revision beim BGH ein - sie wollen schlussendlich eine Verurteilung wegen Mords erreichen. Die Revision hatte nun Erfolg.

Das Landgericht habe viele gewichtige Indizien nicht berücksichtigt, erklärte der BGH. Diese könnten aber dafür sprechen, dass der Angeklagte die arglose Frau in den abgeschiedenen Bunker am Grabowsee bei Oranienburg gelockt habe, um sie dort unter Ausnutzung stark eingeschränkter Verteidigungsmöglichkeiten zu töten.

Ch.Thomson--EWJ

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