English Woman's Journal - Dreieinhalb Jahre Haft für 25-Jährigen nach tödlichem Angriff auf Fußballfan

Dreieinhalb Jahre Haft für 25-Jährigen nach tödlichem Angriff auf Fußballfan


Dreieinhalb Jahre Haft für 25-Jährigen nach tödlichem Angriff auf Fußballfan
Dreieinhalb Jahre Haft für 25-Jährigen nach tödlichem Angriff auf Fußballfan / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Rund zehn Monate nach einem tödlichen Angriff auf einen 55-jährigen Hertha-BSC-Fan hat das Berliner Landgericht einen 25 Jahre alten Rostocker zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach Brandon H. am Dienstag der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Zu der Tat war es nach einem Relegationsspiel zwischen Hertha und dem Hamburger SV am 19. Mai 2022 gekommen.

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Den Feststellungen des Gerichts zufolge gerieten die beiden Männer an einer Kreuzung in der Nähe des Berliner Olympiastadions in Streit. Der 55-Jährige behinderte demnach kurz die Weiterfahrt des Autos, in dem H. als Beifahrer saß. Weil er sich laut Urteil von dem anfahrenden Fahrzeug bedrängt fühlte, schlug der Hertha-Fan auf die Motorhaube, zeigte zudem den Mittelfinger, lief dann jedoch weiter.

Der 25-Jährige sei "derart in Wut" geraten, dass er ausgestiegen und dem 55-Jährigen hintergeeilt sei, um ihn zur Rede zu stellen, sagte der Vorsitzende Richter Mark Sautter. Es kam zu einem kurzen Wortwechsel. Anschließend fasste der Ältere dem Mann aus Rostock fest an die Ohren. "Er wollte ihn nicht verletzten, sondern sich lediglich Luft verschaffen", sagte Sautter. H. schlug ihm daraufhin jedoch "unvermittelt kräftig" mit der Faust ins Gesicht.

Der 55-Jährige wurde sofort bewusstlos und schlug mit dem Hinterkopf auf den Asphalt auf. Er erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma, an dessen Folgen er einen Monat später im Krankenhaus starb. "Ein sehr kurzes Geschehen mit tragischen Folgen", fasste der Richter die Tat zusammen.

Die Forderung von H.s Verteidigers nach einem Freispruch wegen Notwehr wies er jedoch zurück. Auch wenn das Opfer an der Auseinandersetzung seinen Anteil gehabt habe, falle dem Angeklagten der Hauptanteil zur Last, sagte Sautter.

"Eine Bagatelle, die in einem einseitigen Gewaltausbruch gegipfelt ist", nannte der Staatsanwalt den Vorfall in seinem Plädoyer. Vier Jahre Haft beantragte er dafür. Das Gericht blieb knapp unter der Forderung, weil es den Alkohol- und Kokainkonsum des Angeklagten vor der Tat mildernd berücksichtigte.

Dieser war nach der Tat geflüchtet, konnte jedoch später identifiziert werden. Im August vergangenen Jahres wurde er in Untersuchungshaft genommen, vom weiteren Haftvollzug jedoch wenig später verschont. Ende Februar begann dann der Prozess.

N.Steward--EWJ

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