English Woman's Journal - Mindestabstand zwischen Schule und Sportwettbüro in Bayern wahrscheinlich rechtswidrig

Mindestabstand zwischen Schule und Sportwettbüro in Bayern wahrscheinlich rechtswidrig


Mindestabstand zwischen Schule und Sportwettbüro in Bayern wahrscheinlich rechtswidrig
Mindestabstand zwischen Schule und Sportwettbüro in Bayern wahrscheinlich rechtswidrig / Foto: Christof STACHE - AFP/Archiv

Die bayerische Regelung, wonach zwischen einer Wettvermittlungsstelle und einer Schule mindestens 250 Meter liegen müssen, verstößt voraussichtlich gegen das EU-Recht. Das erklärte der Verwaltungsgerichtshof in München am Dienstag und gab im Eilverfahren der Beschwerde eines Sportwettenanbieters aus Passau statt. Das Geschäft darf vorläufig bis zu einer endgültigen Entscheidung weiterbetrieben werden.

Textgröße ändern:

Die niederbayerische Regierung hatte dem Unternehmen den Betrieb verboten, es sollte ihn sofort einstellen. Grundlage war eine Glücksspielregelung, derzufolge der Mindestabstand zu Schulen 250 Meter betragen muss - hier waren es aber nur 65 Meter. Ein Eilantrag des Wettanbieters vor dem Verwaltungsgericht Regensburg hatte keinen Erfolg.

Dessen Beschluss änderte der Verwaltungsgerichtshof nun ab. Er erklärte, dass die Regelung zwar grundsätzlich dazu geeignet sei, den Jugendschutz zu gewährleisten, Voraussichtlich verletze sie aber die Dienstleistungsfreiheit, weil die Einschränkung nicht für Spielhallen gelte. Das Gefährdungs- und Suchtpotenzial von Geldspielgeräten sei aber mindestens ebenso hoch wie das von Sportwetten.

M.Stevenson--EWJ

Empfohlen

US-Demokraten fordern Sonderermittler zu Trumps Verbindungen zu Epstein

Acht Tage vor den US-Kongresswahlen haben Vertreter der oppositionellen Demokraten die Ernennung eines Sonderermittlers gefordert, um die Verbindungen von Präsident Donald Trump zu dem verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein zu untersuchen. Der Sonderermittler solle nicht nur den Präsidenten, sondern "alle potenziellen Komplizen und Mitverschwörer Epsteins" unter die Lupe nehmen, schrieben die Vertreter der Demokraten im Justizausschuss des Repräsentantenhauses am Montag in einem 53-seitigen Bericht.

Vatikan: Papst Leo XIV. reist trotz Krebsoperation nach Südamerika

Der Vatikan hat die geplante Südamerika-Reise von Papst Leo XIV. knapp zwei Wochen nach dessen Lungenkrebsoperation offiziell bestätigt. Der 71-Jährige werde vom 6. bis zum 17. November wie geplant Uruguay, Argentinien und Peru besuchen, erklärte das vatikanische Presseamt am Montag. Die Genesung des katholischen Kirchenoberhaupts schreite weiter voran.

Macron sieht weiteren "riskanten" Protest-Samstag voraus

Nach den gewalttätigen Protesten in Frankreich sollen für den kommenden Samstag angekündigte neue Demonstrationen nach den Worten von Präsident Emmanuel Macron aus den Innenstädten herausgehalten werden. Der kommende Samstag sei erneut "riskant", sagte Macron am Montag bei einem Besuch in Marseille mit Blick auf die Proteste. Geschäfte sollten geschützt und die "Ruhe" aufrecht erhalten werden. Von den Gewerkschaften angekündigte Protestmärsche sollten daher außerhalb der Stadtzentren stattfinden.

Geplante Jugendproteste: Warnungen vor Gewalt - und Verständnis für Anliegen

Frankreich als abschreckendes Beispiel: Die geplanten bundesweiten Jugendproteste am kommenden Samstag nähren in Deutschland die Sorge vor einer Unterwanderung durch extremistische Kräfte. Innenpolitiker von Union und SPD verwiesen am Montag auf die Ausschreitungen in Frankreich und anderen europäischen Ländern. Verständnis für die Anliegen junger Menschen zeigten Politikerinnen von Grünen und Linken.

Textgröße ändern: