English Woman's Journal - Unionsfraktion will Wahlrechtsreform von Verfassungsgericht prüfen lassen

Unionsfraktion will Wahlrechtsreform von Verfassungsgericht prüfen lassen


Unionsfraktion will Wahlrechtsreform von Verfassungsgericht prüfen lassen
Unionsfraktion will Wahlrechtsreform von Verfassungsgericht prüfen lassen / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Die Unionsfraktion in Bundestag will die am Freitag beschlossene Reform des Wahlrechts vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Die CDU/CSU-Fraktion werde sich "mit einer solchen Wahlrechtsreform nicht abfinden", sagte Fraktionschef Friedrich Merz (CDU) am Freitag nach dem Votums des Bundestags in Berlin. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt äußerte die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht die Reform noch vor der nächsten Bundestagswahl verwerfe: "Diese Wahlrechtsmanipulation darf keine Anwendung bei einer Bundestagswahl finden."

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Laut Merz strebt die Fraktion eine so genannte Abstrakte Normenkontrolle vor dem Verfassungsgericht an - eine solche Kontrolle bedeutet, dass die Karlsruher Richter eine Rechtsnorm unter allen Gesichtspunkten überprüfen. Voraussetzung dafür ist ein Antrag, der von mindestens einem Viertel der Bundestagsabgeordneten unterstützt werden muss.

Merz zeigte sich zuversichtlich, die Unterstützung dafür zu bekommen; die Unionsfraktion wolle bei ihrer Sitzung am kommenden Dienstag einen entsprechenden Beschluss fassen. Unabhängig vom Vorgehen der Fraktion stellte Dobrindt eine Verfassungsklage des Freistaats Bayern gegen die Reform in Aussicht.

Der CDU-Chef kritisierte die Reform als "absolut inakzeptabel". Sollte sie zunächst Bestand haben, werde die Union bei ihrer nächsten Regierungsbeteiligung auf eine Änderung drängen, sagte Merz. Dobrindt sprach von einer "bewussten Manipulation des Wahlrechts zugunsten der Ampelfraktionen". Dies richte juristisch und politisch "großen Schaden an".

T.Burns--EWJ

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