English Woman's Journal - Mordurteil nach Einbruch und Erschlagen von Hauseigentümer in Berlin rechtskräftig

Mordurteil nach Einbruch und Erschlagen von Hauseigentümer in Berlin rechtskräftig


Mordurteil nach Einbruch und Erschlagen von Hauseigentümer in Berlin rechtskräftig
Mordurteil nach Einbruch und Erschlagen von Hauseigentümer in Berlin rechtskräftig / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Zwei Jahre nach einem Einbruch in Berlin, bei dem er den Hauseigentümer erschlug, ist ein Angeklagter rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte am Freitag in Karlsruhe, dass auch die Strafen für seine beiden Komplizen rechtskräftig geworden seien. Allerdings muss das Berliner Landgericht neu darüber verhandeln, ob sie in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden sollen. (Az. 5 StR 496/22)

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Laut Landgericht hatte der Hauptangeklagte gehört, dass der Hauseigentümer in einem Safe Goldbarren aufbewahre. Daraufhin habe er sich entschlossen, zusammen mit den anderen beiden Männern dort einzubrechen, um so seinen Alkohol- und Drogenkonsum zu finanzieren. Bei der Tat im März 2021 sollen zwei der Männer erheblich alkoholisiert gewesen sein und unter Drogeneinfluss gestanden haben.

Sie hätten die Terrassentür eingeschlagen und seien in das Haus eingestiegen. Dabei sei ihnen klar gewesen, das der Bewohner zu Hause war und sie möglicherweise Gewalt gegen ihn anwenden müssten, um an Wertgegenstände zu kommen. Tatsächlich war er zu Hause und schlug den Hauptangeklagten mit der Faust zu Boden. Dieser nahm laut Gericht dann eine Luftdruckpistole und schlug damit immer wieder auf den Kopf des Hauseigentümers.

Er habe in Kauf genommen, dass dieser sterben könnte, weil er unbedingt den Safe finden wollte. Die beiden anderen Angeklagten hätten das Haus durchsucht und Wertgegenstände eingepackt. Der Bewohner starb weniger später an seinen schweren Kopfverletzungen. Der BGH fand nun keine wesentlichen Rechtsfehler im Urteil des Landgerichts.

Dieses hatte den Hauptangeklagten wegen Mords und Raub mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt - eine gemilderte Strafe, weil er vermindert schuldfähig sei. Er wurde in einer Entziehungsanstalt untergebracht. Die beiden anderen Angeklagten wurden zu Haftstrafen von sechs Jahren verurteilt.

Die Schuldsprüche und verhängten Strafen bestätigte der BGH. Da die beiden anderen Angeklagten regelmäßig Alkohol und Drogen konsumierten und auch zur Tatzeit unter dem Einfluss dieser Mittel gestanden hätten, müsse allerdings geprüft werden, ob auch sie in eine Entziehungsanstalt kommen.

S.Smith--EWJ

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