English Woman's Journal - Blinder scheitert nach Sturz über E-Scooter in Bremen mit Schmerzensgeldklage

Blinder scheitert nach Sturz über E-Scooter in Bremen mit Schmerzensgeldklage


Blinder scheitert nach Sturz über E-Scooter in Bremen mit Schmerzensgeldklage
Blinder scheitert nach Sturz über E-Scooter in Bremen mit Schmerzensgeldklage / Foto: KENZO TRIBOUILLARD - AFP/Archiv

Ein Blinder, der über zwei quer vor einer Hausfassade abgestellte E-Scooter stürzte, ist vor dem Landgericht Bremen mit einer Klage auf Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro gescheitert. Die zuständige Zivilkammer wies die Forderung des Manns gegen ein Verleihunternehmen und dessen Bremer Kooperationspartner nach Gerichtsangaben vom Donnerstag ab, weil im vorliegenden konkreten Fall keine Verkehrssicherungspflichten verletzt worden seien. (Az. 6 O 697/21).

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Der Kläger, der nach Gerichtsangaben von Geburt an blind ist und sich mit einem Blindenstock orientiert, hatte bei seinem Sturz im Juli 2020 einen Oberschenkelhalsbruch erlitten und deshalb unter anderem auf Schmerzensgeld geklagt. Dem Urteil zufolge war die Aufstellung der E-Scooter in diesem Fall allerdings zulässig. Eine Abwägung falle daher auch dann zu Lasten des Kläger aus, wenn die Interessen behinderter Menschen berücksichtigt würden.

So sei es bei der Beurteilung des konkreten Falls eben gerade nicht um das "allgemeine Gefahrenpotenzial von E-Scootern" gegangen, erläuterte das Gericht. Unter anderem sei vor Hauswänden auch mit anderen vergleichbaren Hindernissen wie Fahrrädern, Baugerüsten oder Reklameschildern zu rechnen.

Selbst wenn auf eine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten erkannt worden wäre, hätten die Ansprüche des Manns aufgrund eines Mitverschuldens gekürzt werden müssen, betonte das Gericht weiter. Der Kläger habe die Roller erkannt und hätte daher sein Gehtempo entsprechend anpassen müssen.

O.Jonstone--EWJ

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