English Woman's Journal - OVG: Entfernung von Kriminalhauptkommissar aus Beamtenverhältnis rechtens

OVG: Entfernung von Kriminalhauptkommissar aus Beamtenverhältnis rechtens


OVG: Entfernung von Kriminalhauptkommissar aus Beamtenverhältnis rechtens
OVG: Entfernung von Kriminalhauptkommissar aus Beamtenverhältnis rechtens / Foto: Damien MEYER, - - AFP/Archiv

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Entfernung eines der Reichsbürgerszene zugerechneten Kriminalhauptkommissars aus dem Beamtenverhältnis bestätigt. Das OVG wies am Dienstag in Lüneburg dessen Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover zurück. (Az.: 3 LD 7/22)

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Der Beamte habe ein schweres Dienstvergehen begangen, das den Ausspruch der disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme rechtfertige, entschied das OVG. Der Kriminalhauptkommissar habe durch Leugnen der rechtlichen Existenz der Bundesrepublik im Sinn der sogenannten Reichsbürgerideologie gegen seine im Beamtengesetz verankerte Verfassungstreuepflicht verstoßen.

So hatte der 59-Jährige unter anderem in seinem Landkreis bei der Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises als Geburtsstaat "Preußen" angegeben. Seinen Personalausweis gab er mit dem Hinweis ab, diesen nicht mehr zu benötigen.

Er habe gegenüber den Behörden ein "reichsbürgertypisches" Verhalten an den Tag gelegt und die Existenz der Bundesrepublik geleugnet, erklärten die Verwaltungsrichter. In seiner Freizeit und auch während des Diensts habe er Verschwörungstheorien verbreitet.

Durch dieses Verhalten verletzte er laut OVG wiederholt seine Kernpflichten als Beamter, indem er sich aktiv gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne des Grundgesetzes wandte, zu deren Wahrung und Verteidigung er als Beamter verpflichtet war. Zudem habe er seine dienstliche Position als Kriminalbeamter hervorgehoben, um seinen Behauptungen ein stärkeres Gewicht zu verleihen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

K.Marshall--EWJ

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