English Woman's Journal - Bremer Landgericht lehnt Entscheidung in Streit um konkurrierende AfD-Listen ab

Bremer Landgericht lehnt Entscheidung in Streit um konkurrierende AfD-Listen ab


Bremer Landgericht lehnt Entscheidung in Streit um konkurrierende AfD-Listen ab
Bremer Landgericht lehnt Entscheidung in Streit um konkurrierende AfD-Listen ab / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Im Streit um konkurrierende Listen der Bremer AfD für die Bürgerschaftswahl hat das Landgericht des Hansestadt eine Entscheidung in einem einstweiligen Verfügungsverfahren abgelehnt. Wie das Gericht am Donnerstagabend mitteilte, wollten der Bremer Landesverband der AfD sowie zwei Mitglieder des Landesverbands erreichen, dass ein von anderen Mitgliedern des AfD-Landesverbands unter der Bezeichnung "Notvorstand" eingereichter zweiter Wahlvorschlag für rechtswidrig erklärt wird und zurückgenommen werden muss.

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Das Gericht lehnte die Anträge nach eigenen Angaben aber ab, weil weder die Antragsteller noch die Antragsgegner "prozessführungsbefugt" seien. Zudem sah es keine besondere Eilbedürftigkeit. Zunächst sei ein innerparteiliches Schiedsgerichtsverfahren vorrangig. Dieses sei aber nicht geführt worden.

In Bremen wird am 14. Mai eine neue Bürgerschaft gewählt. Aus den Reihen der tief zerstrittenen Bremer AfD wurden für den Wahlbereich Bremen zwei Listen mit Wahlvorschlägen eingereicht, was unzulässig ist. Ein Vorschlag stammt vom Landesverband und dessen Rumpfvorstand, einen Vorsitzenden hat die Bremer AfD derzeit nicht. Der andere stammt von einem selbsternannten "Notvorstand", zum dem sich andere Mitglieder des Bremer Landesverbands zusammenschlossen. Auch sie beanspruchen, die Partei zu vertreten.

Der für Zulassungsfragen zuständige Bremer Wahlbereichsausschuss wird am Freitag kommender Woche über die Rechtsmäßigkeit der eingereichten Wahlvorschläge und das weitere Vorgehen entscheiden. Eine Partei kann nicht mit zwei konkurrierenden Wahlvorschlagslisten antreten. Denkbar ist, dass der Wahlbereichsausschuss einen oder auch beide Wahlvorschläge zurückweist.

Der Konflikt um die beiden konkurrierenden AfD-Listen bezieht sich auf Wahlbereich Bremen, den größeren von zwei Wahlbereichen im Bundesland Bremen. Im Wahlbereich Bremerhaven wurde laut Landeswahlleitung nur ein Wahlvorschlag der AfD eingereicht. Auch dort stellt sich aber die Frage nach der Rechtmäßigkeit. Würden die Listen der AfD als unzulässig abgelehnt, wäre die Partei in den jeweiligen Wahlbereichen nicht wählbar.

M.Campbel--EWJ

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