English Woman's Journal - Mordaufrufe bei Telegram - BGH bestätigt Unterbringung von Reichsbürger in Psychiatrie

Mordaufrufe bei Telegram - BGH bestätigt Unterbringung von Reichsbürger in Psychiatrie


Mordaufrufe bei Telegram - BGH bestätigt Unterbringung von Reichsbürger in Psychiatrie
Mordaufrufe bei Telegram - BGH bestätigt Unterbringung von Reichsbürger in Psychiatrie / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

Ein Mann aus der Reichsbürgerszene, der angebliche Todesurteile über den Messengerdienst Telegram versandte, muss dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Oldenburg, wie er am Montag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den damals 55-Jährigen im September in eine Klinik einweisen lassen, weil er wegen einer Wahnerkrankung nicht schuldfähig sei. (Az. 3 StR 501/22)

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Dagegen wandte sich der Mann mit einer Revision an den BGH, die nun jedoch zurückgewiesen wurde. Der Mann war ursprünglich unter anderem wegen der versuchten Anstiftung zum Totschlag angeklagt. Das Landgericht stellte fest, dass er sich für einen vom früheren US-Präsidenten Donald Trump ernannten "Commander" der US-Streitkräfte hielt, der mit der Ausübung von Hoheitsrechten in Deutschland beauftragt worden sei.

Er glaubte demnach an das Weiterbestehen des ehemaligen Oberkommandos der alliierten Streitkräfte in Nordwest- und Mitteleuropa, das den militärischen Kampf gegen Nazi-Deutschland in den letzten rund eineinhalb Jahren des Zweiten Weltkriegs organisiert hatte. In Wirklichkeit wurde diese Institution 1945 aufgelöst.

Laut Landgericht betrieb der Mann Telegram-Kanäle mit tausenden Followern, überwiegend andere Reichsbürger, und versuchte auf diesem Weg Befehle zu erteilen. Einen Follower habe er per Sprachnachricht dazu aufgefordert, den Bürgermeister einer Kleinstadt zu töten, weil der ein sogenanntes "Amtsblatt der Hohen Kommission" nicht im Ratshaus auslegen wollte. Gegen viele andere Menschen habe er Todesurteile verkündet - so etwa gegen Polizisten, Justizangehörige, einen Journalisten.

Auch Menschen, die sich für Corona-Impfungen aussprachen oder gegen Reichsbürger vorgingen, wollte er demnach tot sehen. Er sei davon ausgegangen, dass Gleichgesinnte seine Autorität anerkennen und die von ihm ausgesprochenen Todesurteile vollstrecken würden.

Das Landgericht hielt den psychisch kranken Mann für gefährlich für die Allgemeinheit. Es ordnete darum an, dass er unbefristet in einer psychiatrischen Klinik bleiben solle, was der BGH nun bestätigte.

S.Smith--EWJ

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