English Woman's Journal - Bundesverfassungsgericht verhandelt im April über Wahlrechtsreform von 2020

Bundesverfassungsgericht verhandelt im April über Wahlrechtsreform von 2020


Bundesverfassungsgericht verhandelt im April über Wahlrechtsreform von 2020
Bundesverfassungsgericht verhandelt im April über Wahlrechtsreform von 2020 / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im kommenden Monat über ein politisch brisantes Thema. Wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe ankündigte, setzte es für den 18. April die mündliche Verhandlung über die Wahlrechtsreform an. Dabei geht es nicht um die aktuell diskutierten Pläne der Ampelkoalition, sondern um eine kleinere Änderung von 2020. (Az. 2 BvF 1/21)

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Diese wurde noch mit den Stimmen der großen Koalition beschlossen und sollte bereits der Verkleinerung des Bundestags dienen. Dazu werden Überhangmandate einer Partei teilweise mit Listenmandaten verrechnet, bis zu drei Überhangmandate werden nicht mehr ausgeglichen. Die damaligen Oppositionsfraktionen FDP, Linke und Grüne hielten dies für einen Verstoß gegen die Wahlrechtsgleichheit sowie die Chancengleichheit der Parteien und zogen nach Karlsruhe.

Ein Eilantrag scheiterte im August 2021, so dass zur Bundestagswahl im September das neue Wahlrecht galt. Nun wird das Bundesverfassungsgericht darüber verhandeln, ob die Änderung verfassungsgemäß war. Die neue Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP formulierte inzwischen einen Gesetzentwurf für eine große Wahlrechtsreform. Diese ist aber noch nicht beschlossen. Die Union lehnt das Konzept ab und könnte ihrerseits nach Karlsruhe ziehen.

R.Mcintosh--EWJ

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