English Woman's Journal - Prozess um in Wald verscharrte Frauenleiche vor Landgericht Münster begonnen

Prozess um in Wald verscharrte Frauenleiche vor Landgericht Münster begonnen


Prozess um in Wald verscharrte Frauenleiche vor Landgericht Münster begonnen
Prozess um in Wald verscharrte Frauenleiche vor Landgericht Münster begonnen / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Weil er seine Nachbarin im nordrhein-westfälischen Greven auf einem Ackerfeld getötet und die Leiche in einem Wald verscharrt haben soll, muss sich ein 26-Jähriger seit Montag vor dem Landgericht Münster verantworten. Dem Angeklagten wird Totschlag vorgeworfen. Die Ankläger gehen davon aus, dass sich der in die Frau verliebte Mann durch deren Zurückweisung gekränkt fühlte. Zum Auftakt wurde die Anklage verlesen.

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Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, die 25-Jährige nach dem Besuch einer Kirmes im August 2022 erwürgt zu haben. Nachdem er sie von dem Volksfest abgeholt hatte, kam es zwischen ihnen zu einem Streit auf offener Straße. Der Angeklagte soll der Frau vorgeworfen haben, Kontakt mit ihrem ehemaligen Freund aufgenommen zu haben.

Einige Monate zuvor hatte sich zwischen dem Angeklagten und der Frau, die beide dasselbe Mehrfamilienhaus bewohnten, eine intime Freundschaft entwickelt. Er soll sich in die Frau verliebt haben, sie erwiderte die Gefühle jedoch nicht. Der 26-Jährige fühlte sich laut Staatsanwaltschaft "tief gekränkt".

Während des Streits soll er die junge Frau mehrfach geschlagen haben, so dass sie zu Boden ging. Er soll sie dann auf einen nahen Acker gezogen und dort mit seinen Händen erwürgt haben. Laut Rechtsmedizinern starb die Frau zu diesem Zeitpunkt.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ging der Angeklagte zunächst nach Hause, kehrte dann aber auf das Ackerfeld zurück. Demnach legte er die Frau in den Kofferraum seines Fahrzeugs und brachte sie zu einem rund zehn Kilometer entfernten Waldstück nach Saerbeck im Kreis Steinfurt. Mit einem Messer verletzte er das Opfer an Hals und Bauch. Er hielt es demnach für möglich, dass die Frau zuvor noch nicht tot war.

Laut früher Mitteilung der Behörden verstrickte sich der Angeklagte nach dem Verschwinden der Frau in Widersprüche. Schließlich gestand er die Tat und führte die Beamten zu der Leiche. Das Gericht setzte zunächst Verhandlungstage bis Ende März fest.

N.Steward--EWJ

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