English Woman's Journal - Verbraucherschutzministerium sieht Nachbesserungsbedarf bei Verbandsklage

Verbraucherschutzministerium sieht Nachbesserungsbedarf bei Verbandsklage


Verbraucherschutzministerium sieht Nachbesserungsbedarf bei Verbandsklage
Verbraucherschutzministerium sieht Nachbesserungsbedarf bei Verbandsklage / Foto: Markus Schreiber - POOL/AFP/Archiv

Das für Verbraucherschutz zuständige Umweltministerium sieht bei der künftigen Verbandsklage noch deutlichen Nachbesserungsbedarf. Der derzeit vorliegende Gesetzentwurf aus dem Justizministerium berücksichtige die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher "aus unserer Sicht noch nicht ausreichend", sagte ein Sprecher von Bundesministerin Steffi Lemke (Grüne) am Freitag. Dass es "in der Sache noch einen Dissens" zwischen beiden Ministerien gebe, sei "klar" - daher würden noch weitere "konstruktive Gespräche" geführt.

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Entscheidend sei, dass möglichst viele Verbraucher von der Verbandsklage profitieren, führte der Sprecher aus und nannte als Kritikpunkt unter anderem den Zeitpunkt, bis zu dem sich Betroffene einer Klage anschließen können. Der Gesetzentwurf für die Verbandsklage, die EU-Recht umsetzt und die Musterfeststellungsklage ergänzen soll, sieht derzeit vor, dass Betroffene ihre Ansprüche spätestens bis zum Tag vor dem Gerichtstermin anmelden müssen.

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gefordert, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher auch später entscheiden können müssten, ob sie sich beteiligen. Das allein stelle sicher, dass sich möglichst viele Geschädigte einer Verbandsklage anschließen können.

Das Justizministerium verwies dazu am Freitag erneut auf das Prinzip der Fairness: Würde eine Anmeldung auch noch nach Verkündung des Urteils oder bis kurz vor dem Urteil zugelassen, "könnten Verbraucher ohne Risiko dann den Verfahrensablauf abwarten, was dann wiederum keine faire Verteilung der Kosten und Risiken nach sich ziehen würde", sagte ein Sprecher von Justizminister Marco Buschmann (FDP).

Außerdem entspreche der vom Justizministerium vorgelegte Entwurf den bewährten Regelungen der Musterfeststellungsklage und erfülle auch den Auftrag des Koalitionsvertrages. Durch die Anmeldung bis kurz vor dem Prozess wüssten die Gerichte und die Parteien genau, "welche einzelnen Ansprüche der Klage zugrunde liegen und nicht verjähren können".

L.McKay--EWJ

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