English Woman's Journal - Höchststrafe für Axtmörder aus nordrhein-westfälischen Kalletal

Höchststrafe für Axtmörder aus nordrhein-westfälischen Kalletal


Höchststrafe für Axtmörder aus nordrhein-westfälischen Kalletal
Höchststrafe für Axtmörder aus nordrhein-westfälischen Kalletal / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Das Landgericht im nordrhein-westfälischen Detmold hat den Axtmörder von Kalletal zur Höchststrafe verurteilt. Der 37-Jährige muss wegen Mordes aus Heimtücke und Vergewaltigung lebenslang in Haft, sagte ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur AFP am Freitag. Zudem stelle das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt.

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Darüber hinaus verhängte es eine anschließende Sicherungsverwahrung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im vergangenen Sommer im nordrhein-westfälischen Kalletal einen Mann mit einer Axt tötete.

Demnach floh der Mann im März 2022 mit seiner heute 25-jährigen Lebensgefährtin und deren beiden minderjährigen Söhnen aus Kiew vor dem Ukraine-Krieg nach Deutschland. Zwischen einem 39-Jährigen, der sich um die Familie kümmerte, und der Frau soll sich eine Beziehung entwickelt haben. Zwischen der Frau und dem 37-Jährigen kam es zur Trennung.

Aus Wut und Verzweiflung darüber tötete der 37-Jährige sein schlafendes Opfer im vergangenen Juni nachts in dessen Wohnung in Kalletal mit einer Spaltaxt. Der Mann starb unmittelbar an den Folgen des Hiebs. Anschließend vergewaltigte der 37-Jährige seine Exfreundin und zwang sie mit ihren beiden kleinen Kindern danach zur Flucht in ein Auto.

Bei einer Verkehrskontrolle im niedersächsischen Rinteln am darauffolgenden Morgen flüchtete er zu Fuß. Seine im Wagen sitzende Exfreundin berichtete den Beamten anschließend von der Tat.

Nach dem Mann wurde wochenlang mit einem internationalen Haftbefehl gefahndet, unter anderem mit Plakaten an Raststätten und Parkplätzen an der A2 sowie Flugblättern für Lastwagenfahrer und Autofahrer. Rund einen Monat nach seiner Flucht wurde der Angeklagte in Brandenburg an der deutsch-polnischen Grenze von Spezialeinsatzkräften festgenommen.

Den Mord gestand der Mann zum Prozessauftakt im Januar. Die Vergewaltigung hingegen bestritt er, der Sex sei einvernehmlich gewesen. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Es sei lebensfremd, dass sich die Frau freiwillig zu sexuellen Handlungen habe hinreißen lassen, kurz nachdem ihr Lebensgefährte mit einer Axt ermordet wurde, begründeten die Richter ihre Entscheidung.

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Die Verteidigung hatte lebenslange Haft wegen Mordes gefordert, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und die Verhängung der anschließenden Sicherungsverwahrung jedoch verneint.

N.Macleod--EWJ

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