English Woman's Journal - Karlsruhe schränkt Datenverarbeitung durch Polizei in Hessen und Hamburg ein

Karlsruhe schränkt Datenverarbeitung durch Polizei in Hessen und Hamburg ein


Karlsruhe schränkt Datenverarbeitung durch Polizei in Hessen und Hamburg ein
Karlsruhe schränkt Datenverarbeitung durch Polizei in Hessen und Hamburg ein / Foto: Uwe Anspach - POOL/AFP/Archiv

Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen in Hessen und Hamburg für verfassungswidrig erklärt, die es der Polizei erlauben, persönliche Daten zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung mithilfe einer speziellen Software automatisiert weiterzuverarbeiten. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe bemängelten in ihrem Urteil am Donnerstag, dass die Landesgesetze nicht genau genug regelten, in welchen Fällen die Daten weiterverarbeitet werden dürfen. Beide Länder müssen nun nachbessern. (Az. 1 BvR 1547/19 und 1 BvR 2634/20)

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Die Software kann Zusammenhänge finden, die einzelne Ermittler nicht sehen würden. Sie vernetzt bereits gespeicherte Informationen in verschiedenen Beständen der Polizei miteinander. So sollen Beziehungen zwischen Menschen, Gruppen oder auch Orten und Dingen hergestellt werden können. In der Verhandlung im Dezember erklärte ein hessischer Landesbeamter, wie das konkret funktionieren kann: Ein mutmaßlicher Geldautomatensprenger sei festgenommen worden, nachdem die in Wiesbaden "Hessendata" getaufte Software zeigte, dass ein bestimmtes Auto in der Nähe mehrerer Tatorte war.

Das Urteil aus Karlsruhe richtet sich nicht gegen jegliche Weiterverarbeitung von Daten, sondern nur gegen die Nutzung zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten. So wie diese in den beiden Ländern derzeit geregelt ist, verstößt sie dem Gericht zufolge gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Zwei von der Gesellschaft für Freiheitsrechte koordinierte Verfassungsbeschwerden hatten damit teilweise Erfolg.

Die hessische Regelung darf eingeschränkt bis maximal Ende September weiter gelten, die Hamburger Regelung wurde für nichtig erklärt. In Hessen ist die Software der US-Firma Palantir bereits im Einsatz, während in Hamburg lediglich die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen wurde. Auch Nordrhein-Westfalen nutzt die Software schon - eine Verfassungsbeschwerde gegen das dortige Gesetz liegt noch in Karlsruhe. Weitere Länder wollen ihrer Polizei die automatisierte Datenauswertung ebenfalls ermöglichen

Ch.Thomson--EWJ

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