English Woman's Journal - Lebenslange Haft für 28-Jährigen wegen Doppelmords an Mutter und Stiefvater

Lebenslange Haft für 28-Jährigen wegen Doppelmords an Mutter und Stiefvater


Lebenslange Haft für 28-Jährigen wegen Doppelmords an Mutter und Stiefvater
Lebenslange Haft für 28-Jährigen wegen Doppelmords an Mutter und Stiefvater / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Wegen eines Doppelmords an seiner Mutter und seinem Stiefvater ist ein 28-Jähriger am Freitag in Hannover zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht in der niedersächsischen Landeshauptstadt sah es nach Angaben einer Sprecherin als erwiesen an, dass der Mann seine Opfer im Mai vergangenen Jahres in deren Wohnhaus in Neustadt am Rübenberge aus "Wut und Frustration" erstochen hatte.

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Die Kammer erkannte auch auf eine besondere Schwere der Schuld, was einen vorzeitige Haftentlassung weitgehend ausschließt. Der Angeklagte leidet an einer Persönlichkeitsstörung mit autistischen Zügen. Nach Überzeugung des Gerichts erreicht diese aber kein die Schuldfähigkeit einschränkendes Maß.

Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung wollte hingegen erreichen, dass ihr Mandat als vermindert schuldfähig eingestuft und in einer Psychiatrie untergebracht wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es können Rechtsmittel dagegen eingelegt werden.

Laut Urteil versteckte sich der 28-Jährige in dem Haus seiner Mutter und seines Stiefvaters, bevor er beide nacheinander attackierte und tötete. Das Gericht sah bei den Taten die Mordmerkmale der Heimtücke beziehungsweise der niedrigen Beweggründe als erfüllt an. Tathintergrund war demnach ein Konflikt um Unterstützung, der Angeklagte fühlte sich ungerecht behandelt.

Nach Gerichtsangaben war der Beschuldigte trotz der Persönlichkeitsstörung lange Zeit relativ gut allein zurecht gekommen. Unter dem Eindruck der Coronakrise zog er sich allerdings weit in die Isolation zurück, kündigte seine Arbeit und hatte keine Wohnung mehr. Auch hing er Verschwörungserzählungen an. Seine Mutter und sein Stiefvater sahen sich entgegen seinen Forderungen nicht verpflichtet, ihn bei sich aufzunehmen. Daraufhin kam es zu der Tat.

D.W.Robertson--EWJ

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