English Woman's Journal - Bislang 40 Millionen Euro für Opfer sexuellen Missbrauchs in Kirche genehmigt

Bislang 40 Millionen Euro für Opfer sexuellen Missbrauchs in Kirche genehmigt


Bislang 40 Millionen Euro für Opfer sexuellen Missbrauchs in Kirche genehmigt
Bislang 40 Millionen Euro für Opfer sexuellen Missbrauchs in Kirche genehmigt / Foto: Valentine CHAPUIS - AFP/Archiv

Bislang sind Betroffenen von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche mehr als 40 Millionen Euro als Anerkennungsleistung für erlittenes Leid zugesprochen worden. Allein im vergangenen Jahr wurden rund 28 Millionen Euro genehmigt, wie die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) am Freitag bei der Vorstellung ihres Jahresberichts für 2022 in Bonn mitteilte.

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Von den 28 Millionen Euro gehörten 805.500 Euro zu Anträgen, mit denen Betroffene mit zusätzlichen Informationen eine neue Entscheidung beantragen können. Die Zahlen bei dieser Antragsart würden voraussichtlich weiter zunehmen, hieß es.

"Wir stellen fest, dass es durch die Beschäftigung mit dem erfahrenen Leid auch nach Abschluss des Verfahrens manchen Betroffenen möglich ist, den Antrag mit neuen Informationen der Unabhängigen Kommission zur erneuten Prüfung vorzulegen", hieß es im Jahresbericht.

Im vergangenen Jahr konnten mehr Anträge bearbeitet werden als 2021. Von den seit 2021 insgesamt 2112 eingegangenen Anträgen waren Ende 2022 1839 bearbeitet. Offen waren 273 Anträge. "Die von uns eingeleiteten und durchgesetzten Maßnahmen zur Verkürzung der Wartezeit bis zu einer Entscheidung für die Betroffenen haben allesamt gegriffen", erklärte die UKA-Vorsitzende Margarete Reske.

Häufigere Sitzungen mit gleichzeitig abnehmender Tendenz bei den Antragseingängen führten dazu, dass die Bearbeitungsdauer verkürzt werden konnte. Derzeit beträgt sie unter vier Monate. Die Kommission nahm ihre Arbeit 2021 auf.

Die Entscheidung über die Höhe der Anerkennungsleistung ist die zentrale Tätigkeit der UKA. "Uns ist jederzeit bewusst, welche Bedeutung diese Entscheidung für die Betroffenen hat und welches Leid hinter einem jeden Antrag steht", erklärte der stellvertretende UKA-Vorsitzende Ernst Hauck.

Die Kommission orientiere sich bei ihren Entscheidungen am oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zuerkannten Schmerzensgelder. 2022 gewährte sie in 96 Fällen mehr als 50.000 Euro. Bei den entschiedenen Anträgen lag der Tatzeitraum überwiegend in den 60er und 70er Jahren. Betroffene, die in einem Heim lebten, seien viel häufiger einem deutlich längeren Tatgeschehen ausgesetzt gewesen.

R.Sutherland--EWJ

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