English Woman's Journal - Beschwerde gegen Hamburger Bürgerschaftswahl von 2020 scheitert

Beschwerde gegen Hamburger Bürgerschaftswahl von 2020 scheitert


Beschwerde gegen Hamburger Bürgerschaftswahl von 2020 scheitert
Beschwerde gegen Hamburger Bürgerschaftswahl von 2020 scheitert / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Das Hamburger Verfassungsgericht hat eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Bürgerschaftswahl vom Februar 2020 zurückgewiesen. Es seien keine Wahlfehler festgestellt worden, welche die Gültigkeit der Wahl berühren könnten, erklärte das Gericht am Freitag. Vor Gericht gezogen war ein früherer Kandidat der FDP-Landesliste.

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Die FDP war bei der Wahl knapp an der Fünfprozenthürde gescheitert. Der frühere Kandidat habe aber keine Zählfehler dargelegt, die darauf Auswirkungen haben könnten, erklärte das Gericht weiter. Sogenannte Mehrmandatswahlkreise mit drei bis fünf Sitzen hält das Gericht ebenso für zulässig wie die sogenannte Heilungsregelung. Dabei geht es um den Fall, dass jemand mehr als die möglichen fünf Stimmen für Kandidaten der Landeslisten abgibt - diese aber alle derselben Partei angehören. Dann werden fünf Stimmen der Landesliste zugerechnet.

Der frühere FDP-Kandidat hatte auch die Öffentlichkeitsarbeit der Bürgerschaft vor der Wahl gerügt, weil an einigen von der Bürgerschaft selbst finanzierten Veranstaltungsreihen nur Abgeordnete hätten teilnehmen dürfen. Dies habe aber alle Parteien gleichermaßen betroffen, erklärte das Gericht. Es sei auch nicht anzunehmen, dass die FDP die Fünfprozenthürde überwunden hätte, wenn statt eines FDP-Abgeordneten der Beschwerdeführer an den Veranstaltungen teilgenommen hätte.

Aus der Bürgerschaftswahl am 23. Februar 2020 war die SPD mit 39,2 Prozent deutlich als stärkste Kraft hervorgegangen. Es folgten Grüne, CDU, Linkspartei und AfD. In Hamburg regiert seitdem eine Koalition aus SPD und Grünen unter dem Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD). Die nächste Bürgerschaftswahl steht 2025 an.

L.McKay--EWJ

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