English Woman's Journal - BGH: Bürgermeister muss mit ihm zerstrittener Partei Sonderbeiträge zahlen

BGH: Bürgermeister muss mit ihm zerstrittener Partei Sonderbeiträge zahlen


BGH: Bürgermeister muss mit ihm zerstrittener Partei Sonderbeiträge zahlen
BGH: Bürgermeister muss mit ihm zerstrittener Partei Sonderbeiträge zahlen / Foto: Ronny Hartmann - AFP/Archiv

Ein früherer ehrenamtlicher Bürgermeister einer kleinen Gemeinde in Sachsen-Anhalt muss seiner ehemaligen Partei, der CDU, einen Teil der Aufwandsentschädigung als Sonderbeitrag zahlen. Diese Pflicht sei nicht daran geknüpft, dass die Partei seine Kandidatur unterstützte, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Das ergebe sich aus der Landessatzung der CDU. (Az. II ZR 144/21)

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Der Mann war Parteimitglied, trat bei der Bürgermeisterwahl 2015 aber als unabhängiger Kandidat an. Die CDU wollte ihn nicht aufstellen und unterstützte die Kandidatur nicht. Er gewann die Wahl, vier Jahre später trat er aus der CDU aus. Inzwischen ist er nicht mehr im Amt. Für seine ehrenamtliche Arbeit als Bürgermeister bekam er monatlich 765 Euro Aufwandsentschädigung.

In der Finanz- und Beitragsordnung der CDU Sachsen-Anhalt ist vorgesehen, dass ehrenamtliche Bürgermeister neben ihrem Mitgliedsbeitrag einen gewissen Prozentsatz ihrer Aufwandsentschädigung als Sonderbeitrag an die Partei abführen. Vor dem Juni 2019 waren das 15 Prozent, seitdem sind es siebeneinhalb Prozent. Der Kreisverband Burgenland klagte gegen den Bürgermeister, um die Sonderbeiträge für knapp zwei Jahre zu erstreiten. Es ging noch um 740 Euro.

Vor dem Amtsgericht Naumburg und dem Landgericht Halle an der Saale hatte die Klage Erfolg. Der Bürgermeister zog dagegen vor den BGH, um die Frage grundsätzlich klären zu lassen. Der BGH teilte nun mit, dass bei den strittigen Sonderbeiträgen die Vorteile berücksichtigt würden, die eine Parteimitgliedschaft bedeuteten.

Diese bestünden nicht nur in der direkten Unterstützung einer Kandidatur. Vielmehr könne eine Partei jemanden auch unabhängig von einer Wahl unterstützen. Zudem könne auch ein unabhängiger Kandidat, der seit langer Zeit Parteimitglied sei, als Kandidat eben dieser Partei wahrgenommen werden oder ihre Stammwähler anziehen.

B.Mclean--EWJ

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