English Woman's Journal - Gericht: Musik in Verkaufsraum von Lieferservice keine Urheberrechtsverletzung

Gericht: Musik in Verkaufsraum von Lieferservice keine Urheberrechtsverletzung


Gericht: Musik in Verkaufsraum von Lieferservice keine Urheberrechtsverletzung
Gericht: Musik in Verkaufsraum von Lieferservice keine Urheberrechtsverletzung / Foto: MOHD RASFAN - AFP/Archiv

Ein Pizzalieferservice, der in seinem Verkaufsraum Musik abspielen lässt, verstößt einem Urteil zufolge nicht gegen das Urheberrecht. Er müsse daher auch keinen Schadenersatz zahlen, teilte das Amtsgericht Frankfurt am Main am Dienstag mit. Die Musik gebe es "zum Mitnehmen gratis dazu". (Az. 32 C 1565/22)

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Der Außendienstmitarbeiter der Klägerin hatte die Pizzeria dreimal besucht. Dabei lief ein eingeschalteter Fernseher mit Ton. Die Klägerin sah darin eine öffentliche Wiedergabe und klagte auf Schadenersatz wegen der widerrechtlichen Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik.

Das Gericht wies die Klage ab. In dem Fall handle es sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe im Sinn des Urheberrechtsgesetzes, urteilten die Richter. Diese setze voraus, dass viele Menschen beschallt würden.

Zudem dürfe es sich nicht bloß um einen abgegrenzten Kreis von untereinander persönlich verbundenen Menschen handeln. Die im Geschäft arbeitenden Menschen und Familienangehörigen des Beklagten seien keine Öffentlichkeit.

Nur ein kleiner Teil der Bestellungen werde im Laden abgeholt. Eine öffentliche Wiedergabe setze voraus, dass sich der Beklagte gezielt an ein Publikum richte und es nicht nur zufällig erreiche.

All diese Voraussetzungen verneinte das Gericht. Die etwa zehn Selbstabholer am Tag würden "ohne ihr Wollen und ohne Rücksicht" zwangsläufig von der Hintergrundmusik erreicht, während sie auf ihre Pizza warteten. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

L.Paterson--EWJ

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