English Woman's Journal - Weiterer Prozess gegen Haupttäter der Polizistenmorde von Kusel im Saarland

Weiterer Prozess gegen Haupttäter der Polizistenmorde von Kusel im Saarland


Weiterer Prozess gegen Haupttäter der Polizistenmorde von Kusel im Saarland
Weiterer Prozess gegen Haupttäter der Polizistenmorde von Kusel im Saarland / Foto: Uwe Anspach - POOL/AFP/Archiv

Genau ein Jahr nach den tödlichen Schüsse auf zwei Polizisten bei Kusel in Rheinland-Pfalz hat das Amtsgericht im saarländischen Neunkirchen einen weiteren Prozess gegen den verurteilten Haupttäter angesetzt. Andreas S. muss sich ab dem 14. Februar wegen Jagdwilderei, versuchter gefährlicher Körperverletzung und falscher Verdächtigung aus dem Jahr 2017 verantworten, wie das Amtsgericht am Dienstag mitteilte.

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Die Anklage wirft ihm vor, im September 2017 nahe Spiesen-Elversberg illegal ein Reh geschossen zu haben. Diese Tat soll von einem Zeugen beobachtet worden sein, der sich daraufhin auf einem Feldweg dem Wagen von S. entgegengestellt haben soll.

Um die Aufdeckung seiner Tat zu verhindern, sei S. auf den Mann zu gefahren. Dabei habe er erhebliche Verletzungen des Zeugen in Kauf genommen. Nur durch einen Sprung des Manns zur Seite sei eine Kollision verhindert worden.

Diesen Zeugen soll S. im Dezember 2017 wegen Verleumdung angezeigt haben. In seiner Anzeige habe er angegeben, dass der Zeuge unwahre Tatsachen über ihn behauptet habe. S. soll gewusst haben, dass der Inhalt seiner Anzeige völlig falsch war. Das Gericht setzte einen Fortsetzungstermin für den 2. März an.

Das Landgericht Kaiserslautern hatte S. Ende November wegen Mordes in zwei Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt. Zudem verurteilte die Strafkammer S. wegen weiterer Delikte wie tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und gewerbsmäßiger Jagdwilderei.

Der 39-Jährige hatte am 31. Januar 2022 eine Polizistin und einen Polizisten bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle auf einer Landstraße erschossen, um seine Umtriebe als Jagdwilderer zu verdecken. Den mitangeklagten Florian V. verurteilte das Gericht wegen Beihilfe zur Jagdwilderei, sah aber wegen seines frühen Beitrags zur Tataufklärung von einer Strafe ab. Die Tat löste großes Entsetzen aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, S. legte im Dezember Revision ein.

B.Jamieson--EWJ

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