English Woman's Journal - Haftstrafen in Prozess um Steuerhinterziehung bei Maskendeal mit Gesundheitsministerium

Haftstrafen in Prozess um Steuerhinterziehung bei Maskendeal mit Gesundheitsministerium


Haftstrafen in Prozess um Steuerhinterziehung bei Maskendeal mit Gesundheitsministerium
Haftstrafen in Prozess um Steuerhinterziehung bei Maskendeal mit Gesundheitsministerium / Foto: LENNART PREISS - AFP/Archiv

Wegen bandenmäßiger Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit einer Großlieferung von Corona-Schutzmasken für das Bundesgesundheitsministerium hat das Landgericht Hamburg drei Männer zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Die zuständige Kammer sah es nach Angaben eines Sprechers am Mittwoch als erwiesen an, dass die Angeklagten im Alter zwischen 23 und 32 Jahren Umsatzsteuer in Höhe von rund viereinhalb Millionen Euro nicht ordnungsgemäß abgeführt hatten.

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Die Beschuldigten erhielten Haftstrafen zwischen drei Jahren sowie sechs Jahren und neun Monaten, wobei in diesem Fall eine vorherige Verurteilung in einem anderen Strafverfahren in das Urteil einfloss. Dabei ging es um insgesamt vier Fälle von Steuerhinterziehung sowie einen weiteren Versuch.

Zwei mitangeklagte Männer, ein Rechtsanwalt und ein Steuerberater, wurden zu Bewährungsstrafen von neun und elf Monaten verurteilt. Der Anwalt, dem ursprünglich ebenfalls eine Beteiligung an der Steuerhinterziehung bei den Maskengeschäften mit dem Bundesgesundheitsministerium vorgeworfen worden war, wurde von diesem Vorwurf freigesprochen. Er wurde aber wegen anderer Hinterziehungsdelikte verurteilt. Der Steuerberater wiederum wurde wegen Beihilfe zu dem Fall der versuchten Umsatzsteuerhinterziehung verurteilt.

In dem Fall ging es um eine großangelegte Lieferung von gut 23 Millionen Schutzmasken für rund 110 Millionen Euro, die die Beschuldigten zu Beginn der Coronapandemie im Frühjahr 2020 für das Bundesgesundheitsministerium abgewickelt hatten. Damals waren Masken knapp, Bund und Länder bemühten sich händeringend um Nachschub. Bei dem Geschäft selbst war kein Betrug im Spiel, aber die verurteilten Verantwortlichen führten die in den Rechnungen aufgeführte Umsatzsteuer laut Anklage nur unvollständig an das Finanzamt ab.

B.Jamieson--EWJ

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