English Woman's Journal - Kartellamt leitet Verfahren gegen Zahlungsdienst Paypal ein

Kartellamt leitet Verfahren gegen Zahlungsdienst Paypal ein


Kartellamt leitet Verfahren gegen Zahlungsdienst Paypal ein
Kartellamt leitet Verfahren gegen Zahlungsdienst Paypal ein / Foto: Eric Piermont - AFP

Das Bundeskartellamt in Bonn hat ein Verfahren gegen den Zahlungsdienst Paypal eingeleitet. Gegenstand des Verfahrens sind zwei Klauseln, die den Wettbewerb beschränken und einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot darstellen könnten, wie das Kartellamt am Montag mitteilte. Es werde nun zunächst die Marktmacht von Paypal prüfen.

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Marktstudien zufolge ist Paypal in Deutschland der führende Anbieter für Online-Zahlungen, wie das Kartellamt erklärte. Es will prüfen, welche Marktmacht Paypal zukommt und inwieweit Online-Händler darauf angewiesen sind, Paypal als Zahlungsmethode anzubieten.

Den beiden Paypal-Klauseln zufolge dürfen Händlerinnen und Händler ihre Waren und Dienstleistungen nicht zu niedrigeren Preisen anbieten, wenn die Kundinnen und Kunden für die Bezahlung eine günstigere Zahlungsmethode als Paypal wählen. Zudem dürfen die Verkäuferinnen und Verkäufer keine Präferenz für andere Zahlungsmethoden als Paypal zum Ausdruck bringen oder etwa deren Nutzung für die Kundinnen und Kunden komfortabler gestalten.

Paypal ist laut Kartellamt einer der teuersten Online-Zahlungsdienste hierzulande: Die Standardgebühr beträgt in Deutschland 2,49 bis 2,99 Prozent des Zahlungsbetrages zuzüglich 34 bis 39 Cent pro Zahlung. Üblicherweise legen Händler die Entgelte auf die Produktpreise um, sodass letztlich die Verbraucherinnen und Verbraucher die Kosten der Zahlungsdienste tragen - auch wenn sie anders als etwa die Versandkosten zumeist nicht separat ausgewiesen werden.

Wenn die Händler nun gehindert werden, die unterschiedlich hohen Kosten der verschiedenen Zahlungsmethoden über entsprechende Aufschläge oder Rabatte zu berücksichtigen, können sich andere und neue Zahlungsmethoden im Preis- und Qualitätswettbewerb schlechter behaupten oder gar nicht erst auf den Markt kommen, wie das Kartellamt erläuterte. "Marktmächtige" Zahlungsdienste könnten so weiteren Spielraum für die eigene Preissetzung erlangen. "Leidtragende wären dann insbesondere auch die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese höheren Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen."

St.Reid--EWJ

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